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Prof. Dipl.-Ing. Matthias Zöller
  • 17.03.2026

Expertenmeinung: 52. Aachener Bausachverständigentage2026 – Fassade und Dach: Alles »unter Dach und Fach«?

Im Gespräch: Prof. Dipl.-Ing. Matthias Zöller, AIBau, Aachen

BauSV: Seit Jahren beschäftigen sich die Aachener Bausachverständigentage mit der Bedeutung von DIN-Normen im Bezug zu Bauwerkverträgen. Am 27. und 28. April 2026 finden die 52. Aachener Bausachverständigentage vor Ort in Aachen sowie online statt. Die zentralen Themen sind diesmal Fassaden und Dächer. Letztes Jahr wurden zum 10. Deutschen Baugerichtstag zehn neue Empfehlungen formuliert. Welche Konsequenzen ergeben sich für bauschaffende und Sachverständige?

Zöller: Mittlerweile ist der Umgang mit DIN-Normen ein wesentlicher Aspekt des Deutschen Baugerichtstags (DBGt) geworden. Zentraler Anwendungsschlüssel sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.R.d.T.). Diese sind Mindeststandards, die nicht unterschritten werden dürfen, damit die Funktion eines Bauteils für die vorgesehene wirtschaftliche Nutzungsdauer bei zu erwartenden Einwirkungen und Instandhaltungen gewährleistet ist. Das bedeutet, dass Mindeststandards keine minderwertigen, sondern anspruchsvolle Bauweisen beinhalten, andererseits aber keine übermäßigen Kosten entstehen dürfen für Techniken, die man nicht braucht. Sonst gäbe es einen Verstoß gegen das allgemeine Wirtschaftlichkeitsgebot bei der Auswahl von Bauweisen.

In der ersten und wesentlichen Empfehlung wird auf die Funktion abgestellt. Die Empfehlungen 2–4 beschäftigen sich mit darüber hinausgehenden Komfortstandards. Diese müssen verlässlich vereinbart werden können, damit sie überhaupt angeboten werden. Kein Unternehmen riskiert, wegen vermeintlicher Unterschreitung einer a.R.d.T. durch Abweichung von einer DIN-Norm nachträglich in Anspruch genommen zu werden. Damit sind zurzeit keine kostengünstigen Lösungen vereinbar. Das greift in die Gestaltungsfreiheit der Vertragspartner ein, indem Beteiligte zu Aufwendungen gezwungen werden, die niemandem nützen und darüber hinaus Ressourcen vergeuden.

Die Empfehlungen stellen auf die Stärkung der Vertragsfreiheit ab, auf die Stärkung der Parteiautonomie, die nicht retrospektiv wegen behaupteter Unterschreitung von a.R.d.T. im Sinne der Abweichung von Technischen Empfehlungen aufgeweicht werden darf.

Sachverständige dürfen sich nicht über die Parteiautonomie hinwegsetzen. Sie sind Berater, sie sollen im technischen Sinne klären, ob die Funktion für die vorgesehene Nutzungsdauer zu erwarten ist. Wenn es Schäden gibt, haben Sie konkret aufzuzeigen, worauf diese zurückzuführen sind. Abweichungen von Technischen Empfehlungen reichen dafür nicht aus.

Wenn die Empfehlungen des 10. DBGt konsequent umgesetzt werden, kann mehr erreicht werden als mit dem geplanten Gebäudetyp-E-Gesetz. Das will die Unterschreitung von a.R.d.T. zulassen. Da diese aber im juristischen Verständnis technische Mindeststandards sind, würde damit per Gesetz aufgerufen werden, gegen Gesetz zu verstoßen, indem die Verwendungseignung nach § 633 BGB infrage gestellt wird.

Es geht darum, die vorhandenen Instrumente zu nutzen und Verträge so zu gestalten, dass kostengünstiges Bauen rechtssicher möglich ist.

 

BauSV: Zur nächsten Tagung wird kompakt aus der aktuellen Forschung berichtet. Was dürfen Teilnehmende erwarten?

Zöller: Die Berichterstattung in den Medien weicht nicht selten von Realitäten ab. Christian Stöcker hat aufgezeigt, dass bei Zuwachs neuer Energiequellen global der Anteil der regenerativen Energieerzeugung bei 85% liegt, mit steigendem Anteil! Wie gesagt, weltweit! Das ist nachvollziehbar, denn in entlegenen Bergregionen asiatischer Länder oder in anderen Ecken unsere Erde gibt es oft keine zentrale Energieversorgung durch z.B. Kraftwerke. Dort gibt es nur die Möglichkeit, durch Wind und Sonne elektrische Energie bereitzustellen. Es wäre wünschenswert, wenn darüber mehr öffentlich berichtet würde.

Auch in Deutschland gibt es einen erheblichen Zuwachs regenerativer Energiequellen, der oft kleingeredet wird. Keine andere Technologie liefert so kostengünstig elektrische Energie. Die befürchteten Dunkelflauten werden durch einen ebenso enormen Zuwachs von elektrischen Speichern aufgefangen.

Im Übrigen löst sich nicht nur Deutschland, sondern Europa durch den weiteren Zuwachs regenerativer Energiequellen aus der Abhängigkeit der nicht immer einfachen Lieferungen fossiler Energieträger. Wir brauchen also zur Zukunftssicherung und zur Sicherung als Industriestandort dringend den massiven Ausbau regenerativer Energien. Das ist ökonomisch sinnvoll.

Wir berichten aus dem aktuellen Stand zu unserer Forschung zu den Brandschutzanforderungen auf weitgespannten Deckentragwerken, also auf Hallen, damit mit dem notwendigen weiteren Ausbau von Solargeneratoren auf Dächern keine Gefährdung verbunden ist.

Auch erfahren die Teilnehmenden zum Stand des Auswaschverhaltens von Dachbahnen. Hier sind Anforderungen sinnvoll und nötig, damit von Dächern keine Gefährdung durch Ausbreitung von Gefahrstoffen ausgeht, die zurzeit nicht sicher verhinderbar ist. Wer will mit Kosten für eine Grundwasserreinigung konfrontiert werden, der im guten Glauben und Vertrauen auf die Produkteigenschaften vertraut hat?

Ein weiteres Projekt beschäftigt sich mit den Grenzen des Wärmeschutzes. Darüber wurde ja schon vor einigen Jahren geforscht. Gerold Köhler verfügt über Zahlen aus Mehrfamilienhäusern der letzten 30 Jahre, die Erstaunliches aufzeigen und, so weit möchte ich das vorwegnehmen, bestätigen, was am übermäßigen Wärmeschutz bislang kritisiert wurde.

 

BauSV:  Die Tagung greift ein relativ selten diskutiertes Thema auf, nämlich ob haustechnische Anlagen tatsächlich besser werden, wenn sie aufwendiger gestaltet werden. Was bedeutet das für die Praxis?

Zöller: In der Tat werden Haustechnikinstallation immer aufwendiger. Dieses Mal beschäftigen wir uns nicht mit der Anforderung, zehn oder 20 Steckdosen in Kinderzimmern anbringen zu müssen. Dieses Mal geht es um die Frage, ob die immer aufwendigere Trinkwasserinstallation tatsächlich hygienisch sinnvoll ist. Soweit mir bekannt ist, häufen sich in der letzten Zeit wieder Fälle, in denen Personen unter Legionellen oder anderen Keimen erheblich leiden und teilweise sogar in Lebensgefahr kommen, obwohl die haustechnischen Einrichtungen nach neuen Erkenntnissen gestaltet sind. Darauf wird durch weitere Erhöhung der Hygieneanforderungen durch Wärmeübergabestationen, Schleifen von Leitungen zum Spülen von selten genutzten Leitungssträngen und Vermeidung von Stagnationswasser reagiert.

Martin Pagel, Sachverständiger für Trinkwasserhygiene, wird darüber berichten, ob dies sinnvoll ist oder ob dadurch nicht sogar das Gegenteil erreicht wird.

 

BauSV: Etliche der Beiträge drehen sich um Holz, dessen Verfärbung, die Dauerhaftigkeit durch Modifizierung oder durch Konstruktionen, die die Dauerhaftigkeit gefährden oder stützen können. Was erwartet uns?

Zöller: Bei Eichenparkett gibt es, zum Glück selten, Verfärbungen, die optisch stören können, für die aber eigentlich kein Verantwortlicher gefunden werden kann – außer der Natur. Herr Rapp wird berichten, wie sie vermieden werden können.

Seit einiger Zeit wird über die Modifizierung von Hölzern zur Verbesserung ihrer Dauerhaftigkeit geforscht und einiges davon bereits in der Praxis angewendet. Nicht alles aber führt zum Erfolg. Herr Militz wird uns Vorteile, aber auch die Gefahren erklären.

In den Konstruktionsempfehlungen für den Holzbau sind zwar die grundsätzlichen Hinweise zur Vermeidung von Schäden an Fassadensockeln enthalten. Allerdings gehen diese in manchen Fällen nicht weit genug, in anderen müssen nicht alle umgesetzt werden. Insbesondere im Gebäudebestand kommt es auf einen differenzierten Blick auf Notwendigkeiten an, den uns Sylvia Polleres von der Holzforschung Austria aufzeigen wird.

 

BauSV: Im Jahr 2025 sind etliche Normen für die Abdichtungen neu veröffentlicht worden, so auch DIN 18531 für Flachdachabdichtungen. Die Flachdachrichtlinie ist ebenfalls neu. Welche der beiden Technischen Empfehlungen ist zu bevorzugen?

Zöller:  Die beiden Empfehlungen haben unterschiedlichen Charakter. Während die DIN-Norm eher Grundsätze beschreibt, ist die Flachdachrichtlinie zwischen der Norm und den praktischen Hinweisen zur Anwendung näher an der Praxis.

Es bleibt aber beim Grundsatz, dass Empfehlungen nur Hilfestellung geben können. Sie bieten Orientierung mit der Folge, dass Anwender die Verantwortung für die Richtigkeit einer jeweiligen Empfehlung tragen. Deswegen haben sie jeweils kritisch zu prüfen, was sie davon übernehmen. Daher gibt es keine Bevorzugung der einen oder anderen Schrift. Beide haben ihre Stärken, aber auch ihre Schwächen.

So sehe ich Fortschritt bei der Beschreibung der Anforderungen an niveaugleichen Türschwellen, in der Aufnahme von Betonverbundabdichtungen und in einer differenzierteren Betrachtung der Gefälleregelungen. Allerdings werden nicht alle materialspezifischen Risiken aufgezeigt. Das können diese Empfehlungen auch nicht. Deswegen bleibt es dabei, dass für den kritischen Umgang zusätzliche Informationen notwendig werden, über die im aktuellen Thema zu den Neuerungen um die Flachdächer berichtet wird.

 

BauSV:  Am Dienstag, den 28. April 2026 geht es nachmittags um Sichtfassaden, Gefahrenstoffe und um die Frage, ob Algen nicht anders als »hässlich« anzusehen sind. Um was geht es dabei jeweils konkret?

Zöller: Fassaden aus sichtbar belassenen Steinen sollen nicht nur dauerhaft sein, sondern auch noch gut aussehen. Oft enttäuschen Verfärbungen, auch wenn sie temporär sind. Nicht selten werden aber Streitigkeiten länger geführt als Verfärbungen vorhanden sind. Anders ist das bei Gefügeschäden, die sich nicht im Laufe der Zeit von alleine erledigen. Beides ist ein Problem, denn auch der Streit über Dinge, die sich selbst erledigen, ist bereits ein Schaden.

Unsere Generation schimpft nicht selten auf die Üblichkeit vorheriger Generationen, sorglos mit Gefahrstoffen umzugehen. Das wurde aber nicht böswillig getan, sondern aus Unwissenheit. Wir müssen uns vergegenwärtigen, dass sich an diesem Grundsatz noch nicht alles verbessert hat. Auch heute werden noch Stoffe eingesetzt, die nachfolgende Generationen aufgrund der bis dahin erfolgten Erfahrungen kritisch sehen werden. Dabei wissen wir allerdings auch heute schon, welche der Stoffe besser nicht verwendet werden sollten, die in die Umwelt gelangen oder sich andersartig schädigend auswirken können.

Etwas anderes, aber leider oft gleichgesetzt, sind biologische Stoffe. Diesmal geht es nicht um Schimmel in und an Bauteilen, sondern um die möglicherweise positive Auswirkung von Algen an Fassaden. Diese müssen nicht nur als optisch unschön angesehen werden, sondern können auch Fassaden gestalten – insbesondere aber das Stadtklima verbessern helfen. Insofern ist hier eine differenzierte Betrachtung geboten.

 

BauSV: Sehr geehrter Herr Professor Zöller, haben Sie vielen Dank. Wir alle freuen uns auf eine spannende Fachtagung.

Zöller: Ich danke Ihnen und wünsche Ihnen, allen Teilnehmenden und uns einen anregenden und gewinnbringenden Austausch, der uns in den aktuellen Themen weiterbringt.


Kontakt

Prof. Dipl.-Ing. Matthias Zöller
AIBau gGmbH
Theresienstraße 19
52072 Aachen
Telefon: 0241 910507-0
Telefax: 0241 910507-20
E-Mail: info@aibau.de
Internet: www.aibau.de


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