
Harry Luik
Materialprüfung durch den Sachverständigen in der Praxis
Möglichkeiten zur qualitativen Bewertung von Untergründen, Putzen und Farben im Referenzverfahren
Wo steht das? Hier steht's schwarz auf weiß! Technische Regelwerke sind für den Sachverständigen, was Gesetzestexte für Juristen sind: alles! Sie bieten Orientierung und sind Grundlage für fach- und rechtssichere Beurteilungen. Es scheint einfach, knallharte Fakten auf den Sachverhalt übertragen zu können.
Schwierig – oder besser: interessant – wird es, wenn diese Basis nicht zur Verfügung steht oder die Lösung einfach nicht zum Problem passen will. Dann braucht es technische Referenzen, die praktisch beweisen, wie etwas hätte sein können im Verhältnis zu der Sache, die es zu bewerten gilt. Das zu leisten, bedarf Sachverstand, Rückgrat und Integrität. Die Urkompetenzen des Sachverständigen.