AKTUELLE AUSGABE

BauSV 1/2025


Bauschäden

 

Tobias Huckfeldt, Christian Brischke

Fäuleschäden an Holzspielplätzen und ihre Vermeidung

Teil 2


Einige Pilze können als Indikatoren gelten, die das Fehlen eines baulichen Holzschutzes anzeigen. Einige Fäulepilze zerstören fast nur das Splintholz, andere vorzugsweise Kernholz und wieder andere beginnen gern im Splintholz (als Starthilfe), um sich dann auch auf das Kernholz auszudehnen. Besonderes Augenmerk wird mit Bildbeispielen auf mögliche Innenfäulen und Holzsortierfehler gelegt.

Beschrieben werden in den Bildern Beobachtungen von Fäuleschäden von Spielplätzen und anderen Objekten aus dem GaLa-Bau, die Einzelbefunde sind und sich ggf. nicht immer verallgemeinern lassen; Widersprüche mit Literaturdaten werden z.T. aufgezeigt.

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Weißer Porenschwamm mit eisblumenartigen weißen Strängen, Myzel mit Fruchtkörper an Mauerwerk

 

Anne Klein-Vehne

Kleiner Steckbrief: Braunfäuletrameten

Zusammenfassung von Hausfäulepilzen mit weißen Poren, die Braunfäule verursachen


An dieser Stelle werden in loser Folge die wichtigsten biogenen Schädlinge, vor allem Schwämme und Pilze, in kurzer Form vorgestellt und ihre maßgeblichen Kriterien in der Art eines kurzen Steckbriefs aufgezeigt. Die Steckbriefe eignen sich zum Sammeln sowie als erster Anhaltspunkt und zur Erläuterung im Rahmen der Schadensaufnahme.

Die beiden am häufigsten vertretenen Arten der Braunfäuletrameten bzw. Porenschwämme sind der Breitsporige Porenschwamm (Antrodia vaillantii) und die Wellige Braunfäuletramete (Antrodia sinuosa).

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Weißer Porenschwamm mit eisblumenartigen weißen Strängen, Myzel mit Fruchtkörper an Mauerwerk

 

Carsten Clobes

Ursache für Schäden am Laminatfußboden


Nach dem Auszug kam es zum Streit zwischen Vermietern und Mietern über Schäden am Laminat-Fußboden der Wohnung. Während der Vermieter vermutete, die Schäden seien durch zu feuchtes Wischen entstanden, wiesen die Mieter diesen Vorwurf zurück. Durch eine Mikroskopie konnte die tatsächliche Schadensursache festgestellt werden.

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Bautechnik

Quelle: DIN 18533:2017-07, BWA-Richtlinien für Bauwerksabdichtungen Teil 1, mit Markierungen der Verfasserin

 

Karin Leicht

Radonschutz? Pflichten und Fehlinterpretationen


Die grundsätzliche Verpflichtung zum Radonschutz für alle Neubauten ergibt sich aus dem bereits seit 31.12.2018 gültigen Strahlenschutzgesetz, kurz StrlSchG, dort im § 123 Abs. 1.

Besondere, zusätzliche Maßnahmen zum ohnehin vorzusehenden baulichen Radonschutz sind demnach noch für Neubauvorhaben in sog. Radonvorsorgegebieten zu treffen.

Für Bestandsgebäude hat die Gesetzgebung vorgesehen, dass Radonschutzmaßnahmen bei Vornahme von energetischen Sanierungen in Betracht gezogen werden sollen, vgl. § 123 Abs. 4.

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Skizze Abdichtungsbauarten nach WTA

 

Stephan Keppeler

Das neue WTA-Merkblatt 4-6 – regelt nicht nur Innenabdichtungen


Seit 1999 werden in dem WTA-Merkblatt 4-6 »Nachträgliches Abdichten erdberührter Bauteile« Innenabdichtungen und nachträgliche Außenabdichtungen behandelt. Die Beschreibung von Außenabdichtungen steht dabei jedoch nicht im Widerspruch zu den Vorgaben in der DIN 18533 »Abdichtung von erdberührten Bauteilen«, sondern ist ergänzt um die im Bestand zwingend notwendigen Untergrundvorbereitungen und Nebenarbeiten.

Für die Planung und Ausführung von Innenabdichtungen, die im Neubau in der Regel nicht ausgeführt werden, ist das WTA-Merkblatt 4-6 das Standardregelwerk und es gilt – ebenso wie für nachträgliche Außenabdichtungen – als anerkannte Regel der Technik.

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Bauforschung

Schaubild zur Anwendungserfahrung von Bausachverständigen mit KI

 

Margarete Schweizer, Thomas Altmann

KI für Bausachverständige – Potenziale erkennen und nutzen

Ergebnisse einer Kurzumfrage


Künstliche Intelligenz (KI) hat in kürzester Zeit in zahlreiche Arbeitsgebiete Einzug gehalten: KI erstellt Bilder und Texte, Chatbots beantworten unsere Fragen. Wir wollten wissen: Wie verändert KI den beruflichen Alltag von Bausachverständigen? In einer Branchenumfrage untersuchten wir die aktuellen KI-Erfahrungen, Potenziale sowie Bedenken und Herausforderungen bei der Nutzung von KI-Anwendungen im Zuge der Sachverständigentätigkeit.

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Baurecht

Franziska Bouchard

Zugänglichkeit von DIN-Normen als Schlüssel zu mehr Transparenz und Rechtssicherheit?

Über die kostenfreien Zugriffsmöglichkeiten auf deutsche DIN-Normen im Licht des Urteils des EuGH vom 05.03.2024 – C-588/21 P


Die DIN-Normen standen in letzter Zeit zunehmend unter Beschuss. Steigende Baukosten sowie ein weitreichender Bedarf an mehr Flexibilisierung bei der planerischen Gestaltung insbesondere nachhaltiger(er) Bauvorhaben lassen den Ruf nach politischen Lösungen laut werden. Der (neue) Gebäudetyp E hat schon im Jahr 2024 genügend Anlass geboten, nicht nur über Vereinfachung und Beschleunigung von Prozessen zu diskutieren, sondern auch die Sinnhaftigkeit des bisherigen technischen Standards in deutschen Bauwerken in Frage zu stellen.

Vollkommen losgelöst von der nationalen Debatte gerieten das DIN Deutsche Institut für Normung e.V. und die DIN-Normen auch auf europäischer Ebene hinsichtlich der Frage der (kostenfreien) Zugänglichkeit zu harmonisierten technischen Normen (HTN) in den Fokus. 

Dieser Beitrag erläutert das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 05.03.2024 in der Rechtssache C-588/21 P (»Malamud-Entscheidung«) und fragt nach den Auswirkungen für deutsche DIN-Normen im Kontext der anerkannten Regeln der Technik.

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Franziska Bouchard

Gebäudetyp E

Die Krux der anerkannten Regeln der Technik


Dieser Beitrag stellt die aktuelle Entwicklung zum Gebäudetyp E kurz zusammen und erläutert im Hinblick auf die weiterhin zugrunde zu legenden anerkannten Regeln der Technik, welchen Hindernissen die Anwendung des neuen Gesetzesentwurfs ausgesetzt ist.

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Michael Halstenberg

Weg von den allgemein anerkannten Regeln der Technik hin zu ingenieurmäßigen Lösungen

Innovation bedeutet, zeitgemäße technische Regelwerke zu verwenden


Es ist es an der Zeit, sich von der gesetzlichen Verankerung des 1871 entwickelten Prinzips des Bauens nach allgemein anerkannten Regeln der Technik zu verabschieden. Tatsächlich wird aufgrund gesetzlicher Anforderungen weitgehend nicht erfahrungsbasiert, sondern nach dem Stand der Technik gebaut. In der Rechtsprechung ist zudem vielfach der Ansatz verbreitetet, wonach auch aktuelle technische Regelwerke als anerkannte Regeln der Technik gelten. Daher wird auch werkvertraglich faktisch auf den Stand der Technik abgestellt, der sich in der Praxis noch nicht bewährt hat.

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Top-Thema

Vladislava Zdesenko, Igor Zarva

Befangenheit von Sachverständigen

Überblick, Rechtsprechung und Rechtsfolgen


Die Besorgnis der Befangenheit von Sachverständigen ist ein zentrales Thema in der gerichtlichen Praxis. Sachverständige spielen eine Schlüsselrolle bei der Beweiserhebung und ihre Unparteilichkeit ist für eine gerechte und ausgewogene Entscheidungsfindung essenziell. Dabei reicht bereits der Anschein der Parteilichkeit, um einen Ablehnungsgrund nach § 406 ZPO zu begründen.

Aktuelle Entscheidungen der Rechtsprechung illustrieren die Kriterien, nach denen Gerichte die Besorgnis der Befangenheit prüfen, und zeigen, wie wichtig eine sorgfältige Begründung und frühzeitige Geltendmachung von Ablehnungsgründen sind.

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Rechtsprechungsreport

Eva-Martina Meyer-Postelt

Bauvertragsrecht | Architektenrecht | Sachverständigenrecht

Übernahme der uneingeschränkten persönlichen Gesamtverantwortung


1. Unterzeichnet ein Sachverständiger sein Gutachten gemeinsam mit einer weiteren Person mit dem Zusatz »Nach gemeinsamer Durchsicht«, so ergibt sich hieraus hinreichend deutlich die Übernahme der uneingeschränkten persönlichen Gesamtverantwortung für den Inhalt des Gutachtens.

2. Benennt ein Sachverständiger eine zur Gutachtenerstattung hinzugezogene Person oder den Umfang ihrer Tätigkeit entgegen § 407a Abs. 3 ZPO nicht, begründet dies regelmäßig keine Besorgnis der Befangenheit.

OLG Bamberg, Beschluss vom 17.09.2024 – 4 W 41/24

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