AKTUELLE AUSGABE

BauSV 6/2024


Bautechnik

Nicht fachgerecht ausgebildete Scheinfugen in einem Zementestrich

 

Wolfram Steinhäuser

Fugen in Estrichen – Problemfall und Stiefkind zugleich


Nach dem deutschen Wörterbuch ist eine Fuge eine »Verbindungsstelle« oder eine Grenzstelle von Bauelementen, an der diese zusammengefügt werden. In der Baupraxis wird die Fugenproblematik sehr stiefmütterlich behandelt, obwohl hier nicht selten eine gewisse Brisanz steckt, die besonders im Schadensfall unangenehme Folgen haben kann. Planer, Architekten und Bauleiter sind häufig der Meinung, dass die Anordnung und Ausbildung der Fugen allein Sache des Estrichlegers und der bodenlegenden Gewerke ist.

Dabei sind bei der Planung von Fugen Bedingungen und Einflussfaktoren in der gesamten Fußbodenkonstruktion zu beachten, die zu Bewegungen und Verformungen führen. Fugenbewegungen werden beispielsweise durch temperaturbedingte Längenänderungen, Schwingungen, Vibrationen, Setzungen sowie das Quellen und Schwinden von Baustoffen verursacht. Außerdem müssen Fugen Toleranzen der Belagsstoffe ausgleichen.

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Bauschäden

Indikatorpilz Zerfließende Gallertträne (Dacrymyces stillatus)

 

Tobias Huckfeldt, Christian Brischke

Fäuleschäden an Holzspielplätzen und ihre Vermeidung

Teil 1


Holz auf Spielplätzen kann zu einem Biotop für verschiedene Pilze werden, wenn der Mensch es zulässt. Die Spanne reicht von Bläuepilzen ohne die Fähigkeit zur Holzzersetzung über langsam zersetzende Moderfäulepilze bis hin zu den holzzerstörenden Basidiomyceten mit geringer bis hoher Holzabbauleistung. Holz wird durch die Nährstoffentnahme der Fäulepilze zerstört; hierzu ist immer ausreichend Wasser im Holz nötig.

Das Fernhalten von Wasser bzw. die Verringerung der Holzfeuchte ist die grundlegende Absicht des baulichen Holzschutzes. Einige Pilze können als Indikatoren gelten, die das Fehlen eines baulichen Holzschutzes anzeigen. Durch die Kenntnis der beteiligten Fäulepilze können Sachverständige die verbleibende Standzeit besser einschätzen und Anweisungen für weitere Kontrollen geben.

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Luftströmungsmessung mithilfe des Anemometers

 

Silke Sous

Schimmel in Dämmschichten unter Estrichen

Forschung zum Pumpeffekt und zum üblichen mikrobiellen Zustand


Im Jahr 2017 hat das Umweltbundesamt einen Schimmelleitfaden veröffentlicht, der – wie die Leitfäden zuvor – die Gesundheitsvorsorge und die Gefahrenabwehr in den Mittelpunkt der Betrachtungen stellt. Erstmalig werden die im Instandsetzungsfall notwendigen Maßnahmen nach Nutzungsklassen differenziert, die von reduzierten Maßnahmen bis hin zum Erhalt von schadenbetroffenen Bauteilen durch deren Abschottungen reichen, sofern für Nutzerinnen und Nutzer keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch eine geringere Innenraumhygiene zu erwarten sind.

Es wurde eine Nutzungsklasse IV für Bereiche eingeführt, die nicht im unmittelbaren Raumluftverbund zu dauerhaft genutzten Innenräumen (Nutzungsklasse II) stehen und bei der deutlich reduziertere oder auch gar keine Maßnahmen erforderlich werden. Offen blieb in den Ausführungen des Schimmelleitfadens, mit welchen Stoffen Abschottungen dauerhaft wirksam und zuverlässig hergestellt werden können.

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Bauforschung

 

Mathias Zöller

Hinzunehmende Unregelmäßigkeiten an Gebäuden

Mangelfreiheit versus hinnehmbare oder zu beseitigende Mängel


Eine Hinzunehmende Unregelmäßigkeit bedeutet die vom Vertrag vorausgesetzte Mangelfreiheit. Solche Unregelmäßigkeiten liegen in der Bandbreite des Vertrags und lösen damit keine Mangelrechte aus.

Die Dispositionsfreiheit von Bestellern nach § 634 BGB, gerade Errichtetes wegen Makel, die auch Mängel sind, gegebenenfalls abbrechen und neu herstellen zu lassen, widerspricht diametral Art. 20a des Grundgesetzes, dem von Deutschland anerkannten »Green Deal« der europäischen Gesetzgebung zur Kreislaufwirtschaft und dem nationalen Kreislaufwirtschaftsgesetz.

Wegen der geänderten juristischen Bewertung in der Rechtsprechung, insbesondere wegen des BGH-Urteils vom 22. Februar 2018, VIIZR46/17, sowie als Reaktion auf die zwischenzeitlich geführten Diskussionen und die daraus folgenden Erkenntnisse zu diesen Themen, wurde die bisherige Herangehensweise neu erarbeitet.

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Fortbildung

 

Kathleen Pechstein

Nachweis besonderer Sachkunde in den Fachbereichen Abdichtungen und Trockenbaukonstruktionen

Für Generalisten und Spezialisten im akkreditierten Bereich Schäden an Gebäuden


Bauschadensgutachter spielen eine zentrale Rolle, wenn es um die Beurteilung von Bauschäden und Baumängeln rund um den Bau oder die Sanierung von Gebäuden geht. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, den Zustand eines Gebäudes oder Bauwerks zu begutachten und professionelle Einschätzungen über Ursache, Umfang und Auswirkungen von Schäden und zudem auch Empfehlungen zur Schadensbeseitigung zu erarbeiten.

Die Erwartungen der Streitparteien, von deren Anwälten oder von Richtern an die Qualität eines Gutachtens sind hoch, führen doch Irrtümer oder Unzulänglichkeiten bei der Begutachtung neben den Folgen des schon eingetretenen Schadens ggf. zu erheblichen rechtlichen und finanziellen Konsequenzen für die Parteien.

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Experteninterview

Heike Böhmer, Michael Halstenberg, Dietmar Walberg

Interview: Neue Anforderungen – neue Schäden – neue Lösungen?


Dipl.-Ing. Heike Böhmer, Geschäftsführende Direktorin des IFB:
Bei den aktuellen Diskussionen um das Planen und Bauen liegt der Fokus regelmäßig auf dem Widerspruch zwischen den Notwendigkeiten und den Möglichkeiten, also zwischen (möglicherweise zu) hohen Anforderungen und dem technisch, personell bzw. finanziell Machbaren.

Es stellt sich die Frage, ob dieser Widerspruch auch direkte Auswirkungen auf die Planungs- und Bauqualität hat, denn wir stellen durchaus Veränderungen bei unseren jährlichen Schadenanalysen fest. Dazu zählen die kontinuierlich steigenden Schadenkosten und auch fast schon klassische Schäden, wie zum Beispiel Feuchteschäden, die möglicherweise eine Folge von zu hohen Anforderungen sind.

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Sachverständigenrecht

Vladislava Zdesenko

Einsatz von KI durch Sachverständige

Rechtliche Grenzen und Stolpersteine


Der Beitrag stellt rechtliche Möglichkeiten und Grenzen des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz (KI) durch Sachverständige dar und gibt hierzu Handlungsempfehlungen.

Im Bereich der Sachverständigenarbeit eröffnen sich durch den Einsatz von KI-Systemen neue Möglichkeiten, die Effizienz und Präzision der Gutachtenerstellung zu verbessern. Die Verpflichtung zur persönlichen Gutachtenerstellung, wie sie in § 407a Abs. 3 ZPO festgelegt ist, erfordert eine kritische Auseinandersetzung mit der Rolle von KI im Begutachtungsprozess. Zudem sind Datenschutzbestimmungen zu beachten. Da der Einsatz von KI in der Gutachtenerstellung eine Innovation ist, auf die weder gesetzliche Regelungen noch die einschlägige Rechtsprechung explizit eingehen, muss die rechtliche Einordnung auf Grundlage der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen erfolgen.

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Baurecht

Joachim Muffler

Abnahme

Der gesetzliche Zwang zur Abgabe einer Unwissenheitserklärung!


Der Beitrag beleuchtet die gesetzliche Regelung der Abnahme nach § 640 BGB und die sich aus ihr ergebenden, in der Rechtsanwendung kaum mehr zu bewältigenden Probleme. Das deutsche Recht spielt im internationalen Rechtsverkehr nahezu keine Rolle. Dafür gibt es Gründe. Wir Deutschen denken häufig sehr kompliziert und schaffen demzufolge auch komplizierte rechtliche Regelungen. Und Hand aufs Herz: Wir gefallen uns darin nicht schlecht.

So gibt es weltweit wohl kein Rechtssystem, das vertragliche Regelungen so sehr der gerichtlichen Kontrolle unterzieht wie das deutsche Recht. Das deutsche AGB-Recht ist weltweit im Bemühen um den Schutz des Vertragspartners nicht zu übertreffen. Was hierzulande als unangemessene Benachteiligung und deshalb als unwirksam gilt, ist anderenorts völlig üblich und wird nicht infrage gestellt.

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Hans-Peter Füg

Neue Gefahrstoffverordnung in »Sichtweite«


Mit Zustimmung und Entschließung vom 18.10.2024 hat der Bundesrat den Weg für die Regierungskoalition frei gemacht. Soweit sich die Legislative in dieser Sache einig wird, ist eine Reform der derzeitigen Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) durch Abschluss des »Gesetzes«, wie es das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ausweist, zeitnah durch Inkrafttreten zu erwarten. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens ist offen, auf das genaue Datum des Inkrafttretens haben der Deutscher Bundestag und Bundesrat keinen Einfluss.

Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) ließ zur Novellierung der Gefahrstoffverordnung im Rahmen einer Pressemitteilung vom 28.10.2024 verlauten, dass die Novellierung der Gefahrstoffverordnung in die richtige Richtung gegangen sei – aber nicht weit genug. So würden Verzögerungen oder gar Stilllegungen der Bauarbeiten als Risiko entstehen. Jeder involvierte Unternehmer müsste eine Beprobung durchführen, auch wenn es sich um ein und dieselbe Baumaßnahme handelt.

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Rechtsprechungsreport

Eva-Martina Meyer-Postelt

Bauvertragsrecht | Architektenrecht | Sachverständigenrecht

Ohne Bauhandwerkersicherheit keine Mängelbeseitigung

  1. Ein Unternehmer kann grundsätzlich auch dann noch eine Bauhandwerkersicherung verlangen, wenn er nur noch Mängelbeseitigungsmaßnahmen vorzunehmen hat. Wird die Sicherheit nicht gestellt, ist der Unternehmer berechtigt, die Mängelbeseitigung zu verweigern.
  2. Nach Beendigung des Nacherfüllungsstadiums besteht der Vergütungsanspruch des Unternehmers jedoch nur, soweit die Leistung mangelfrei erbracht wurde. Ist die Leistung mangelhaft, hat der Unternehmer nur Anspruch auf die um den Minderwert aufgrund der Mängel gekürzte Vergütung.
  3. Dieser Minderwert ist zu ermitteln anhand der auf die mangelhaften Leistungen anteilig entfallenden Vergütung, die gem. § 287 ZPO zu schätzen ist.
  4. Nach Beendigung des Nacherfüllungsstadiums kann eine Nacherfüllung und folglich auch ein Vorschuss zur Mängelbeseitigung vom Besteller nicht mehr verlangt werden.

OLG Schleswig, Urteil vom 24.07.2024 – 12 U 75/23

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