AKTUELLE AUSGABE

BauSV 3/2025


Bautechnik

Klebebandabzugsprobe vor Ort

 

Harry Luik

Materialprüfung durch den Sachverständigen in der Praxis

Möglichkeiten zur qualitativen Bewertung von Untergründen, Putzen und Farben im Referenzverfahren


Wo steht das? Hier steht's schwarz auf weiß! Technische Regelwerke sind für den Sachverständigen, was Gesetzestexte für Juristen sind: alles! Sie bieten Orientierung und sind Grundlage für fach- und rechtssichere Beurteilungen. Es scheint einfach, knallharte Fakten auf den Sachverhalt übertragen zu können.

Schwierig – oder besser: interessant – wird es, wenn diese Basis nicht zur Verfügung steht oder die Lösung einfach nicht zum Problem passen will. Dann braucht es technische Referenzen, die praktisch beweisen, wie etwas hätte sein können im Verhältnis zu der Sache, die es zu bewerten gilt. Das zu leisten, bedarf Sachverstand, Rückgrat und Integrität. Die Urkompetenzen des Sachverständigen.

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Das Foto zeigt einen Bohrkern – links außen = oben, rechts innen = unten.

 

Kerrin Lessel

Folgen von neuen, unbekannten (Recycling-)Materialien

Unkalkulierbare Risiken mit veränderten Baustoffen


Die angestrebte Dekarbonatisierung der europäischen Baustoffindustrie kann nur durch grundlegende Veränderungen bei der Herstellung von Bindemitteln, Zuschlägen und Zusatzmitteln sowie den daraus hergestellten Baustoffen und Bauprodukten erreicht werden.

Veränderte Baustoffe haben andere Eigenschaften als die von den Verarbeitern gewohnten »herkömmlichen« Baustoffe. Mangelnde Kommunikation sowie Unkenntnis dieser veränderten Eigenschaften kann zu Fehlanwendungen, Reklamationen und Bauschäden führen.

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Das Bild zeigt die drei untersuchten Fachwerkhäuser im Hessenpark im März 2023, deren Tragwerke vor dem Aufbau im Hessenpark an zwei verschiedenen Orten in Mittelhessen standen.

 

Robert Borsch-Laaks, Helmut Künzel

Fachwerkforschung vor Ort liefert gesicherte Erkenntnisse

Was wir von den Alten lernen können


Es gab zur Sanierung von Fachwerkgebäuden ein Forschungsprojekt, das bis heute ein Alleinstellungsmerkmal hat: Dieses zehnjährige »Verbundforschungsprojekt« der 1980er- und 1990er-Jahre war bisher das einzige Mal, in dem Bauphysiker und Denkmalpfleger gemeinsam nach Lösungen suchten, um Wärme- und Feuchteschutz bei der Fachwerksanierung unter einen Hut zu bekommen.

Dies geschah nicht am grünen Tisch, sondern in der Praxis in einem Versuchsgebäude auf der Freilandversuchsstelle des Fraunhofer-Instituts für Bauphysik IBP in Holzkirchen und an drei real genutzten Gebäuden, die im Freilichtmuseum im Hessenpark wiederaufgebaut wurden (Abb. 1).

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Bauschäden

Das Bild zeigt die technische Trocknung nach Beseitigung des ersten Bodenbelags.
© ILS-Bau-Consulting

 

Stefan Lange

Schadenbewertung in WEGs – der erste bewohnbare Bodenbelag im Fokus

Herausforderungen für Sachverständige


Die korrekte Einordnung von Versicherungsschäden innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) stellt Sachverständige und Regulierer vor erhebliche Herausforderungen. Ein besonders häufiges Missverständnis betrifft den ersten bewohnbaren Bodenbelag.

Dieser wird oft fälschlicherweise dem Gemeinschaftseigentum zugerechnet, obwohl er je nach Einbringung als Sondereigentum zu bewerten ist oder durch eine Mietereinbringung möglicherweise vollständig vom Versicherungsschutz gegenüber der Gebäudeversicherung ausgeschlossen wird.

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Normung

 

DIN-Ausschuss NA 005-09-75 AA »Estriche im Bauwesen«, 17.03.2025

Klarstellung zur Bestätigungsprüfung an schwimmenden Estrichen

Stellungnahme des DIN-Ausschusses NA 005-09-75 AA »Estriche im Bauwesen« zur Bestätigungsprüfung nach DIN 18560-2 Estriche im Bauwesen – Teil 2: Estriche und Heizestriche auf Dämmschichten (schwimmende Estriche)


Die Estrichnorm DIN 18560 wurde im Jahr 1981 das erste Mal veröffentlicht. Das anerkannte Regelwerk hat sich seitdem unter Beteiligung von Fachleuten aus Prüfinstituten, Sachverständigen- und Planungsbüros, Handwerk, Industrie und dem DIN weiterentwickelt und den neuen Entwicklungen, Bedürfnissen, Gesetzesänderungen und Erkenntnissen angepasst.

Da in letzter Zeit wiederholt Kritik gegenüber der Bestätigungsprüfung nach DIN 18560-2 Estriche auf Dämmschicht öffentlich gemacht wurde, will der zuständige Arbeitsausschuss im DIN (NA-005-09-75 AA) hier die Bedeutung und Funktion dieser Norm und der dort festgelegten Bestätigungsprüfung erklären und bestätigen.

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Meinung

Das Bild zeigt einen Pflasterbelag, bei dem mittels eines Meterstabs die Tiefe der Fugenverfüllung gemessen wird.

 

Karin Leicht

Kurzgutachten sparen Zeit, Geld und Nerven

Eine neue Ära im gerichtlichen Sachverständigenwesen?!


Der Beitrag ist ein Plädoyer für das Erstellen von Kurzgutachten – auf wenige Seiten zusammengefasst direkt das Ergebnis des Gutachtens präsentieren: dass es eine Ortskunde gab, wie sich dem Gutachter die Streitfragen darstellten, wer verantwortlich war und wie eine Lösung des Streitfalls aussehen könnte. Ein ausführliche Gutachten, wie bisher gefordert – so die Meinung der Verfasserin –,  koste unnötigerweise Zeit, Geld und Nerven und bringe keine zusätzlichen Erkenntnisse bzw. keinen Mehrwert.

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Experteninterview

Heike Böhmer, Katrin Hupfer

Interview: Neues Denken bei der Betonprüfung/Bauwerksuntersuchung


Dipl.-Ing. Heike Böhmer, Geschäftsführende Direktorin des Institut für Bauforschung e.V. Hannover (IFB), im Gespräch mit Dipl.-Ing. Katrin Hupfer, geschäftsführende Gesellschafterin der hupfer ingenieure Bauwerksuntersuchungen GmbH in Hamburg und Vorsitzende der Betonerhaltung Nord e.V.

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Baurecht

Johannes Jochem

HOAI 202X

Sachverständigengutachten zur Überarbeitung der Honorarberechnung in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)


Zahlungsansprüche von auftragnehmenden Architekten und Ingenieuren bestehen typischerweise aus Honorarforderungen, die zu Beginn »bei Vertragsunterzeichnung« mehr oder weniger konkret festgelegt sind. Häufig findet sich eine exemplarische Honorarberechnung als Verhandlungsgrundlage oder als Vertragsanlage.

Nach den Vorstellungen der Vertragsbeteiligten und insbesondere der zur Zahlung verpflichteten Auftraggeber soll es hierbei im besten Fall bleiben und das Projekt insgesamt reibungslos und zügig durchgezogen werden. Dies gelingt aus vielerlei Gründen selten.

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Stefan Leupertz

Außergerichtliches Baukonfliktmanagement

Aufgabe für Juristen und Sachverständige? 


Bauprojekte sind komplex und störanfällig. Deshalb gehört es zu einem guten Projektmanagement, Vorkehrungen zur Streitvermeidung und Streitbeilegung zu treffen. Der Beitrag zeigt auf, welche Möglichkeiten hierfür bestehen und beschäftigt sich insbesondere mit der Frage, welche Rolle die Sachverständigen hierbei einnehmen können. 

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Top-Thema

Florian Englert, Kilian Seitle

Das Problem mit dem Boden

Eine kurze vergabe-, zivil- und öffentlich-rechtliche Betrachtung


Ohne Baugrund geht das Bauen nicht, so erkannte die Problematik des zwar untersuch- aber nie zu 100% erfassbaren Mediums schon der Pionier des Baurechts, Prof. Hermann Korbion. Doch wo Neues entstehen soll, muss dafür Sorge getragen werden, dass Altes verschwindet. Der ausgehobene Boden muss also entweder einer neuen Verwendung oder aber einer entsprechenden Deponierung – auch unter dem Gesichtspunkt des Umweltschutzes – zugeführt werden.

Die Art des Bodens und das Ausmaß an Kontamination sind damit schon von Anfang an zu bestimmen, um sowohl bei der Vergabe als auch bei der Ausführung keine bösen Überraschungen zu erleben. Schließlich ist auch noch darauf zu achten, dass auch die Behörde nicht übersehen wird, diese hat immerhin darüber zu wachen, dass die einschlägigen öffentlich-rechtlichen Normen eingehalten werden. Nachfolgend sollen kurz die wesentlichen Punkte aus vergabe-, zivil- und öffentlich-rechtlicher Sicht beleuchtet werden.

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Tagungsnachlese

»Abdichtungen, Dächer, Beton und mehr«

Nachlese zu den 51. Aachener Bausachverständigentagen 2025


Die 51. Aachener Bausachverständigentage fanden am 07./08. April 2025 statt. Bei bestem Wetter wurden wieder zwei Tage voller spannender Vorträge und Diskussionen im Aachener Eurogress geboten, mit denen sich Sachverständige aller baulichen Fachrichtungen vor Ort sowie online fortbilden konnten. Die Tagung befasste sich mit aktuellen Entwicklungen und neuen Forschungsergebnissen auf den Gebieten Bautechnik und Bauphysik des Hochbaus und behandelte darüber hinaus baupraktisch relevante Fragen der Rechtsprechung.

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Rechtsprechungsreport

Eva-Martina Meyer-Postelt

Bauvertragsrecht | Architektenrecht | Sachverständigenrecht

Zur Abnahme von Mängelbeseitigungsleistungen


1. Bei einem VOB/B-Vertrag beginnt nach Abnahme der Mängelbeseitigungsleistung für diese Leistung eine Verjährungsfrist von zwei Jahren neu. Kommt es jedoch nicht zu einer Abnahme, wird keine (neue) Verjährungsfrist in Gang gesetzt.

2. Der Auftraggeber hat bei einem VOB/B-Vertrag eine nicht verwertete Gewährleistungssicherheit spätestens zwei Jahre nach deren Ausstellung zurückzugeben, sofern kein anderer Rückgabezeitpunkt vereinbart worden ist.

3. Vereinbaren die Parteien nach Vertragsschluss, dass die Gewährleistungssicherheit erst dann zurückzugeben ist, wenn eventuelle Mängelgewährleistungsansprüche verjährt sind, entfällt das Zurückbehaltungsrecht, wenn die Gewährleistungsansprüche verjährt sind.

OLG Schleswig, Urteil vom 12.02.2025 – 12 U 9/23

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