Die seit Juni 2026 geltende DIN 18533 »Abdichtung von erdberührten Bauteilen« verlangt in Teil 1 beim Feuchteschutz erdberührter Putzflächen (Sockel) die Verwendung von Abdichtungen nach DIN 18533-3. Diese Neuregelung ist nach Einschätzung des Verbandes für Dämmsysteme, Putz und Mörtel (VDPM) sowie weiterer Branchenverbände nicht praxisgerecht. In einem gemeinsamen Positionspapier fordern sie deshalb die Rückkehr zur regulatorischen Trennung von Gebäudeabdichtung und Feuchteschutz von Putzflächen.
Die Änderung in DIN 18533-1 im Abschnitt 8.8.2.3 bedeutet, dass für den Feuchteschutz des Putzes dieselben Anforderungen hinsichtlich der Schichtdicke, der Rissüberbrückungsklasse sowie der zu verwendenden Materialien gelten wie für die Bauwerksabdichtung. Der VDPM, der Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz (BV FGB), der Bundesverband Ausbau und Fassade im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (BAF), der Fachverband der Stuckateure für Ausbau und Fassade Baden Württemberg (SAF) sowie der Verband der deutschen Lack- und Druckfarbenindustrie (VdL) sind sich einig darüber, dass die genannten Anforderungen der DIN 18533 in keiner Weise der branchenüblichen Ausführungspraxis für den Feuchteschutz des Putzes im erdberührten Bereich entsprechen und setzen sich für eine Änderung der Norm ein.
Der Feuchteschutz des Putzes im erdberührten Bereich wird in der Praxis nach vorliegendem Regelwerk – wie etwa der »Richtlinie für die fachgerechte Planung und Ausführung des Fassadensockelputzes sowie des Anschlusses der Außenanlage« des SAF – mit Materialien hergestellt, die vom jeweiligen Hersteller für diesen Zweck freigegeben sind. Das gilt in gleicher Weise auch für den Feuchteschutz von Putzen bei Wärmedämm-Verbundsystemen (WDVS) im erdberührten Bereich (Sockel). Im gemeinsamen Positionspapier der Verbände heißt es: »Diese marktgängigen Putzabdichtungsmaterialien haben sich in der Vergangenheit bewährt, obwohl sie in ihrer großen Mehrzahl nicht den Anforderungen der jetzigen DIN 18533 entsprechen.«
Die Verbände weisen zudem darauf hin, dass es am Markt bereits zahlreiche Spezialputze gibt, die bei Einhaltung bestimmter Mindestschichtdicken überhaupt keinen zusätzlichen Feuchteschutz benötigen. Nach DIN 18533 wären diese Produkte für den beschriebenen Einsatzbereich so nicht mehr verwendbar.
Das gemeinsame Positionspapier fordert deshalb eine klare Trennung der Regelungsbereiche. VDPM-Geschäftsführerin Antje Hannig: »DIN 18533 muss auf ihren originären Zweck, die Gebäudeabdichtung, beschränkt bleiben. Anforderungen an Putz- und Fassadensysteme sind weiterhin in den hierfür zuständigen technischen Regelwerken sowie den zuständigen Normenausschüssen zu behandeln.«
Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, sollten Fachunternehmer bei Bauvorhaben, deren Putzabdichtungen im erdberührten Bereich nach DIN 18533 ausgeschrieben sind, explizit vor der Aufnahme der Arbeiten darauf hinweisen bzw. mit dem Auftraggeber vereinbaren, dass die Putzabdichtung abweichend von DIN 18533 nach den Herstellervorgaben ausgeführt wird.
Das gemeinsame Positionspapier kann im Wortlaut unter www.vdpm.info sowie auf den Webseiten der genannten Industrie- und Fachhandwerksverbände heruntergeladen werden:
Über den VDPM
Der Verband für Dämmsysteme, Putz und Mörtel e.V. (VDPM) repräsentiert die führenden Hersteller von Fassadendämmsystemen und deren Zubehör, Außen- und Innenputzen, Mauermörtel und Estrich. Im Sinne seiner Mitgliedsunternehmen engagiert sich der VDPM für eine effiziente Interessenvertretung gegenüber der (Fach-)Öffentlichkeit, der Politik sowie den Behörden und Institutionen auf deutscher und europäischer Ebene.
Der Schwerpunkt der Arbeit des VDPM liegt im Bereich Technik mit besonderem Fokus auf der ganzheitlichen Betrachtung der vertretenen Systeme und Produkte über ihren gesamten Lebenszyklus. Der VDPM ist kompetenter Ansprechpartner für Planer, Architekten, Fachhandwerker und Bauherren und stellt ihnen eine Vielzahl herstellerneutraler Informationen zur Verfügung.

