Cover Leitfaden „ASBEST BEIM BAUEN IM BESTAND“: Drei Personen in Schutzanzügen und mit Atemmasken in einem renovierungsbedürftigen Gebäudeflur.
Titelbild des Leifadens »Asbest beim Bauen im Bestand« der BG BAU (Bildrechte: BlazeOrangeMarketing -stock.adobe.com; BG BAU)
  • 20.02.2026

Neue Asbestpflichten: BG BAU aktualisiert Leitfaden

Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) hat ihren Leitfaden »Asbest beim Bauen im Bestand« überarbeitet. Hintergrund ist die Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), veröffentlicht im Bundesgesetzblatt I 2025 Nr. 337 und in Kraft seit dem 20. Dezember 2025.

Die Änderungen betreffen alle Bau- und Handwerksbetriebe, die Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien ausführen. Neu ist unter anderem eine Genehmigungspflicht für Abbrucharbeiten im niedrigen und mittleren Risikobereich. Zudem wurden die Anzeige- und Nachweispflichten erweitert. So müssen Unternehmen bei der Anzeige von Tätigkeiten mit Asbest die beteiligten Beschäftigten namentlich benennen und entsprechende Nachweise zur Qualifikation und arbeitsmedizinischen Pflichtvorsorge vorlegen.

Der aktualisierte Leitfaden der BG BAU greift diese Änderungen auf und erläutert die geltenden rechtlichen Anforderungen praxisnah. Er unterstützt Unternehmen dabei, Genehmigungs- und Anzeigeverfahren korrekt vorzubereiten und die neuen Pflichten im betrieblichen Alltag umzusetzen.

»Die geänderte Gefahrstoffverordnung bringt für viele Unternehmen spürbare Anpassungen mit sich, insbesondere bei den Genehmigungs- und Nachweisverfahren. Mit unserem aktualisierten Asbestleitfaden wollen wir sie unterstützen, die neuen Vorgaben sicher und effizient umsetzen«, sagt Hans-Jürgen Wellnhofer, kommissarischer Leiter der Hauptabteilung Prävention der BG BAU.

Der Leitfaden »Asbest beim Bauen im Bestand« steht zum Download bereit.


Über die BG BAU

Die BG BAU ist eine der großen Berufsgenossenschaften in Deutschland. Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die Bauwirtschaft und für baunahe Dienstleistungen betreut die BG BAU mehr als drei Millionen Versicherte, rund 604.000 gewerbsmäßige Unternehmen und ca. 56.000 private Bauvorhaben. Im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags fördert die BG BAU Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden.

Kommt es dennoch zu Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, bietet die BG BAU umfassende medizinische Betreuung und Rehabilitation mit allen geeigneten Mitteln. Zudem sorgt sie für die Wiedereingliederung der Betroffenen in das berufliche und soziale Leben und leistet finanzielle Entschädigung. Weitere Informationen unter www.bgbau.de.

 

BG BAU – Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft 
Hildegardstraße 29/30 
10715 Berlin 
Telefon: 030 85781-0
Telefax: 0800 6686688-37400
E-Mail: info(at)bgbau.de
Internet: www.bgbau.de


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