AKTUELLE AUSGABE

BauSV 4/2025


Bauschäden

 

Joachim Schulz

Sichtbeton ungenaue Leistungsbeschreibung im Vergleich zur Erwartungshaltung


Wenn im Bauvertrag »Sichtbeton« vereinbart wurde, jedoch keine Sichtbetonklasse definiert und keine Musterfläche erstellt wurde, stellt sich die Frage nach dem zu erwartenden technischen Leistungsumfang. Für diese Bewertung ist sowohl die rechtliche Grundlage aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) als auch das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 24.09.2009 – Az. VII ZR 205/08 – heranzuziehen. Rechtliche Hinweise sind immer juristisch zu prüfen und nicht Gegenstand einer technischen Bewertung.

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Wolfram Steinhäuser

Hinzunehmende Unregelmäßigkeiten an Fußböden – Rechtsstreit vermeiden


Jeder Bauherr/Auftraggeber hat einen Anspruch auf ein mangelfreies Gewerk. Wenn die vom Auftragnehmer ausgeführte Bauleistung (Istzustand) in negativer Weise vom vertraglich vereinbarten Zustand (Sollzustand) abweicht, spricht man von einem Mangel. Auch wenn kein Vertrag abgeschlossen wurde, was bspw. häufig bei Parkett- und Bodenbelagsarbeiten, aber auch bei Fliesen- und Beschichtungsarbeiten der Fall ist, muss bei der Bewertung und Abnahme von der üblichen Beschaffenheit ausgegangen werden.

Von einer üblichen Beschaffenheit spricht man, wenn die Fußbodenarbeiten den Regeln der Technik im jeweiligen Ausführungszeitraum entsprechen, so wie sie in den DIN-Normen, Merkblättern, Herstellervorgaben und Herstellerhinweisen beschrieben sind und von Fachleuten und Sachverständigen anerkannt werden.

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Bautechnik

 

Karl-Uwe Voß

Besonderheiten bei Industrieböden


Der Begriff »Industrieboden« stellt einen Sammelbegriff für befahrbare Betonplatten dar, die speziell auf die Anforderungen der jeweiligen Industriezweige angepasste Eigenschaften aufweisen müssen. Aus diesem Grund müssen sowohl die Baustoffe besondere Anforderungen erfüllen als auch die Verarbeiter und im Besonderen die Planer besondere Erfahrungen mit der Herstellung von Industrieböden besitzen.

In diesem Artikel soll nur auf einige, wenige Punkte eingegangen werden, die im Rahmen der Planung häufig nicht in ausreichendem Umfang berücksichtigt werden und die aus diesem Grund häufig die Ursache für Rechtsstreitigkeiten darstellen. Bei den hier dargestellten Beispielen handelt es sich um Beeinträchtigungen der Optik (Holzeinschlüsse und zersetzliche, eisenhaltige Gesteinskörner) sowie aus Industrieböden herausstehende Stahlfasern.

Alle drei Themen wurden im ADIV (Allgemeiner Deutscher Industriebodenverein) in der jüngeren Vergangenheit intensiv diskutiert. Im Ergebnis wurden ADIV-Leitfäden erarbeitet, die teilweise die Grundlage dieses Artikels darstellen. Die jeweiligen ADIV-Leitfäden [5, 6, 7] und [8] sind bei Interesse auf der Internetseite des ADIV herunterzuladen.

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Ingo Grollmisch

Tragfähigkeit im Fokus

Zwei Wege zur Bewertung von Zementestrichen im eingebauten Zustand


Der Beitrag vergleicht zwei Verfahren zur nachträglichen Bestimmung der Tragfähigkeit bzw. Biegezugfestigkeit von Zementestrichen: die Bestätigungsprüfung gemäß DIN 18560-2 und das sogenannte Einzellastprüfungsverfahren, das ursprünglich aus dem Bereich der Hohlraumböden stammt.

Während das DIN-Verfahren an Plattenbalken die Biegezugfestigkeit im Fokus hat und auf normierten Abläufen basiert, aber mit planmäßig zerstörenden Eingriffen verbunden ist, bietet das Einzellastverfahren eine planmäßig zerstörungsfreie Alternative. Es berücksichtigt das tatsächliche Tragverhalten des Estrichs im eingebauten Zustand – insbesondere in Kombination mit der elastischen Lagerung durch den Dämmstoff.

Kritisch hinterfragt wird die Aussagekraft beider Methoden, insbesondere bei Heizestrichen. Die ermittelten Spannungen werden verglichen und technisch bewertet. Eine juristische Einordnung erfolgt nicht.

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Bauforschung

 

Christopher Baar, Claudia von Laar

Nützlinge in Gebäuden – Buntkäfer bekämpfen Holzschädlinge


Basierend auf aktuellen Forschungsergebnissen wird ein Überblick über einheimische, synanthrope Buntkäferarten (Coleoptera: Cleridae) gegeben, die einen potenziellen Ansatz in der biologischen Bekämpfung Holz zerstörender Insekten bieten können. Dabei werden die Arten Blauer Fellkäfer Korynetes caeruleus und Hausbuntkäfer Opilo domesticus näher betrachtet.

Beide Buntkäferarten besitzen ein räuberisches Potenzial gegenüber mehreren Holzschädlingsarten. Im Larvenstadium jagen sie die Larven Holz zerstörender Insekten im Holz. Die vollentwickelten Käfer des Blauen Fellkäfers und des Hausbuntkäfers unterscheiden sich jedoch in ihrer Lebensweise und Fraßaktivität. Trotz dieser Unterschiede stellen beide Arten interessante Gegenspieler für eine mögliche biologische Bekämpfung dar.

Laborversuche an der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) zeigten, dass eine Vermehrung des Blauen Fellkäfers unter kontrollierten Bedingungen möglich ist, ein massentaugliches Zuchtverfahren aber bislang nicht etabliert werden konnte. 

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Tagungsnachlese

© bausv.online

 

Nachlese zum 10. DBGT in Hamm (Westfalen): Zwanzig Jahre Baugerichtstag 


Im Jahr 2006 tagte der Deutsche Baugerichtstag zum ersten Mal. Am 23./24. Mai 2025 kamen zum zehnten Mal rund 400 Praktiker aus dem Bau- und Vergaberecht sowie dem Bauwesen im Kurhaus Bad Hamm zusammen, um Thesen zu aktuellen Fragestellungen des Baurechts zu diskutieren und um Empfehlungen an den Gesetzgeber auszusprechen.

Alle zwei Jahre findet dieses baurechtliche Forum statt, wobei dort stets über aktuelle rechtliche Fragestellungen, Entwicklungen und Herausforderungen im Baurecht in all seinen Facetten intensiv diskutiert wird. In diesem Jahr wurde praktisch das zwanzigjährige Jubiläum des DBGT ganz unprätentiös begangen.

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Meinung

Thomas Guldenkirch

Chance vertan

Kommentar zum 10. Baugerichtstag in Hamm


Nachdem auf dem 9. Baugerichtstag im Jahr 2023 erstmals die juristische Kunstfigur der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) in Zweifel gezogen worden ist, war spannend, wie es damit auf dem 10. Baugerichtstag weitergehen würde. Immerhin hatte sich der Arbeitskreis für das Bauvertragsrecht und das Sachverständigenrecht eine Auseinandersetzung damit zum Ziel gesetzt.

Zur Erinnerung: Die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind diejenigen technischen Regeln, die niemand so wirklich kennt, von denen die Rechtsprechung aber glaubt, dass die Parteien sie trotzdem stillschweigend vereinbaren und nach denen sich folglich die Mangelhaftigkeit einer Bauleistung in technischer Hinsicht beurteilen soll.

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Baurecht

Nicolas Störmann

Sachverständigenleistungen in der Grauzone zur Rechtsberatung – was ist erlaubt und was nicht?

Die Grenzgänge des Sachverständigen zwischen technischer Bewertung und verbotener Rechtsberatung


Die Grenzen zwischen technischen und rechtlichen Fragestellungen verlaufen im Bauwesen selten trennscharf. Auf der einen Seite sehen sich die Juristen mit technischen Verständnisfragen konfrontiert. Auf der anderen Seite finden sich Sachverständige immer wieder in der Rolle wieder, vermeintlich rechtliche Auskünfte geben zu müssen. Gerade Sachverständige bewegen sich im Spannungsfeld dieser beiden Sphären.

Ihre Gutachten sind nicht nur technische Stellungnahmen, sondern sie haben regelmäßig entscheidenden Einfluss auf die rechtliche Würdigung eines Falles. Etwa im Rahmen der Aufklärung technischer Zusammenhänge oder bei der Bewertung von Verträgen und Regelwerken. Doch hier lauert eine erhebliche Gefahr.

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Rechtsprechungsreport

Eva-Martina Meyer-Postelt

Bauvertragsrecht | Architektenrecht | Sachverständigenrecht

Zur Entscheidung über die Vergütung eines Sachverständigen 


Bei einer Bestellung des Sachverständigen durch Kammerbeschluss kann die Entscheidung über die Vergütung des Sachverständigen nicht durch den später zuständigen Einzelrichter gefasst werden.

OLG Celle, Beschluss vom 27.08.2024 – 2 W 117/24

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