
Bei zweischaligen Außenwänden dienen Abdichtungen nicht nur der Ableitung von anfallendem Sickerwasser, sondern im Bereich von Wandsockeln auch als Schutz vor dem im Baugrund und auf Balkonen und Terrassen anfallenden Wasser. An Wandsockeln treffen diese Abdichtungen zudem auf die Rahmen von Türen und bodentiefen Fenstern, an die sie dicht angeschlossen werden müssen.
Anhand ausgesuchter typischer Probleme wird aufgezeigt, was passieren kann, wenn ungeeignete Abdichtungsstoffe eingesetzt werden und / oder die baulichen Voraussetzungen nicht stimmen, was dazu in den einschlägigen Regelwerken steht bzw. fehlt und wie man Abdichtungen bei zweischaligen Außenwänden besser planen und ausführen sollte.
Bei zweischaligen Außenwänden kommen überwiegend nicht tragende Vorsatz- bzw. Außenschalen aus frostwiderstandsfähigen Mauersteinen (in der Regel Ziegel) zur Ausführung. Zweischalige Außenwände, deren sogenannter »Schalenzwischenraum« ganz oder teilweise mit einer Wärmedämmschicht ausgefüllt wird, bezeichnet die DIN EN 1996-2/NA [1] als »zweischalige Wand mit Wärmedämmung«.
Aufgrund der gestiegenen Anforderungen an den Wärmeschutz wird der Schalenzwischenraum heute überwiegend ganz mit einer oder mehreren Lagen Wärmedämmung ausgefüllt. Zweischalige Außenwände, bei denen keine Wärmedämmschicht im Schalenzwischenraum angeordnet wird (»zweischalige Wand mit Luftschicht« [1]), stellen dagegen inzwischen die Ausnahme dar.
Bei nicht tragenden Vorsatzschalen aus frostwiderstandsfähigen Ziegeln sollten die Fugen in der Regel im Fugenglattstrich ausgeführt werden [1]. Auch eine nachträgliche Verfugung ist zulässig. Bei beiden Ausführungen kann es indes zu einem temporären Wasserdurchtritt als Folge von Schlagregen oder Dauerregen kommen mit der Konsequenz, dass dieses Wasser an der Rückseite der Außenschale nach unten sickert (Abb. 1).
Daher müssen die Innenschalen an den Fußpunkten der Vorsatzschale gegen Feuchte geschützt werden. Diese Abdichtungen bezeichnet man als Fußpunktabdichtungen. Fußpunktabdichtungen sind auch über Fenster- und Türstürzen sowie unter Sohlbänken erforderlich. Nach DIN EN 1996-2/NA sind die Mauerwerksschalen zudem auch an ihren Berührungspunkten wie Fenster- und Türanschlägen gegen Feuchte zu schützen.
Wenn bahnenförmige Abdichtungen in und unter gemauerten Wänden angeordnet werden, dann werden diese als »Mauersperrbahnen« bezeichnet. Deren Anforderungen werden unter anderem in der DIN EN 14909 [2] sehr zutreffend beschrieben:
»Mauersperrbahnen dienen dem Zweck zu verhindern, dass Wasser vom Boden in einer Wand aufsteigt, dass Wasser von einem Teil einer Wand in einen anderen dringt, und sie ermöglichen ein Ableiten von Wasser von der Innenschale einer zweischaligen Wand zum Außenbereich des Gebäudes. […]«
Im Bereich von Wandsockeln erdberührter Bauteile und im Bereich seitlicher Abdichtungsanschlüsse von Balkonen und Terrassen sind weitere Abdichtungen nach DIN 18533 [3] bzw. DIN 18531 [4] erforderlich.
Bei Wandsockeln erdberührter Bauteile hängt es von der Entwässerungsmöglichkeit der Vorsatzschale ab, ob eine zusätzliche Fußpunktabdichtung erforderlich ist oder nicht (Abb. 2 und 3).
Bei den seitlichen Abdichtungsanschlüssen von Balkonen und Terrassen muss sich die Entwässerung der Vorsatzschale dagegen stets oberhalb des seitlichen Abdichtungsanschlusses befinden, einschließlich des fachgerechten Übergangs zwischen Fußpunktabdichtung und seitlich hochgeführter Balkon- bzw. Terrassenabdichtung (Abb. 4).
Bei allen hier genannten Abdichtungen müssen auch noch deren Anschlüsse an Türen und bodentiefe Fenster berücksichtigt werden.
Um sämtlichen Anforderungen zu genügen, müssen die Abdichtungsstoffe allen Kriterien aus DIN EN 1996-2/NA, DIN 18533 und (!) DIN 18531 entsprechen. In der Normung spiegelt sich das darin wider, dass in DIN EN 1996-2/NA:2012-01 nur Anforderungen an die Eignung der Aufstandsfläche beschrieben werden (ein Abrutschen der Außenschale auf der Aufstandsfläche darf nicht eintreten) und ansonsten auf die weitergehenden Regelungen der Abdichtungsnormen verwiesen wird.
Letztere liefern zwar keine Patentlösungen, aber beschreiben genau, was die einzelnen Abdichtungsstoffe leisten und was nicht. Mithin bleibt es Aufgabe des für die Gesamtplanung zuständigen Architekten und / oder des Abdichtungsfachmanns, hier den oder die passenden Abdichtungsstoffe zu wählen.
Aufgrund der bei zahlreichen Objekten gesammelten Erfahrungen haben sich bei zweischaligen Außenwänden in der Vergangenheit am besten bewährt [5]:
Inwieweit die neuen flexiblen polymeren Dickbeschichtungen (FPD) eines Tages als Alternative zu den Abdichtungen aus Flüssigkunststoffen (FLK) infrage kommen, bleibt abzuwarten. Zurzeit sind FPD noch kein Bestandteil der aus 2017 stammenden Abdichtungsnormen. Ihr Einsatz muss daher nach entsprechender Aufklärung bis auf Weiteres gesondert vertraglich vereinbart werden [6].
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