Abdichtungsanschlüsse an barrierefreie, bodentiefe Fenster- und Türelemente sind häufige Schadensfälle bei Flachdach- und Bauwerksabdichtungen. Der Anteil solcher Zugänge nimmt gemäß dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) zu. Technische Anforderungen sind in der DIN 18040 geregelt. Oft fehlt die gewerkeübergreifende Abstimmung, was zu Problemen führt. Daher wurden im Merkblatt MO-05/1 [6] die Anforderungen an barrierefreie Abdichtungsanschlüsse definiert und 2025 veröffentlicht. Diese Punkte wurden in die neuen Regelwerke DIN 18531 [2] und DIN 18532 [3] aufgenommen.
Barrierefreie Zugänge zu Gebäuden und Wohnungen sowie innerhalb von Wohnungen und die Zugänge zu Balkonen, Loggien und Terrassen sind zunehmend der Regelfall bei Neubauten und Gebäudesanierungen.
Damit verbunden sind niveaugleiche Abdichtungsanschlüsse an Eingangs- und Terrassentüren. In den Abdichtungsnormen (DIN 18531ff, Stand: 2017-07) sowie in den Flachdachrichtlinien werden solche barrierefreien, niveaugleichen Türanschlüsse bisher als »abdichtungstechnische Sonderkonstruktionen« oder als »abdichtungstechnische Sonderlösungen« bezeichnet. Technische Regeln, wie solche barrierefreien Zugänge sowie die besonders häufig vorkommenden Terrassentüranschlüsse und bodentiefe Fenster geplant sowie sicher und dauerhaft ausgeführt werden können, gab es bisher nicht.
Aufgrund des hohen Schadenpotenzials sind bei diesen Anschlüssen neben den technischen Regelwerken auch die Koordination und Abstimmung der Gewerke untereinander sowie die Anforderungen an die Bauteile von besonderer Bedeutung.
Verschiedene Verbände und Interessengruppen, z.B. der Verband Fenster + Fassade (VFF), das ift Rosenheim, die Unabhängigen Berater für Fassadentechnik e.V. (UBF), der Bundesverband Metallhandwerk, der Bundesinnungsverband Tischler Schreiner Deutschland sowie der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V. (ZVDH) und die Bundesfachabteilung Bauwerksabdichtung (BFA BWA) im Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. sowie Vertreter der Bauelemente- und Abdichtungshersteller haben ein Merkblatt [6] erarbeitet, das die spezifischen Anforderungen berücksichtigt und die Planung und Ausführung von dauerhaft dichten, barrierefreien, bodentiefen Fenster- und Türelementen ermöglicht.
Der Autor geht insbesondere auf dieses neu erschienene, verbandsübergreifende Merkblatt [6] ein. Abdichtungsanschlüsse an bodentiefe Fenster- und Türelemente gehören zu den wichtigsten Schnittstellen in der Gebäudehülle. Häufig stehen sie im Zusammenhang mit der Bauwerksabdichtung. Sie finden sich bei erdberührten Gebäudesockeln, bei nicht genutzten und genutzten Deckenflächen sowie bei Flachdächern, z.B. bei Balkonen, Loggien und Terrassen.
Abdichtungsanschlüsse an bodentiefe Fenster- und Türelemente gehören zu den häufigsten Schadensfällen bei Flachdach- und Bauwerksabdichtungen. Bei der Planung sind verschiedene Aspekte zu berücksichtigen, die den bisherigen technischen Regelwerken zur Bauwerksabdichtung entgegenstehen. Im Vordergrund stehen die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen, die durch gesetzliche Vorgaben definiert sind. Ebenso sind Komfort und Ästhetik durch großflächige Verglasungen, filigrane Rahmen- und Schwellenkonstruktionen sowie integrierten Sonnenschutz bei der Planung zu berücksichtigen.
Das barrierefreie Bauen rückt bei der Gebäudeplanung immer mehr in den Vordergrund. Abdichtungsanschlüsse an barrierefreie, bodentiefe Fenster- und Türelemente sind heute eher die Regel als die Ausnahme. Dieser Entwicklung muss auch bei der Planung und Ausführung von Abdichtungsanschlüssen an bodentiefe Fenster- und Türelemente Rechnung getragen werden – von der Sonderkonstruktion zur Regelkonstruktion.
Die technischen Voraussetzungen, unter denen bauliche Anlagen barrierefrei sind, sind in der DIN 18040 [1] festgelegt. In Teil 1 und Teil 2 dieser Norm wird in Bezug auf Türschwellen jeweils in Abschnitt 4.3.3 festgelegt: »Untere Türanschläge und -schwellen sind nicht zulässig. Sind sie technisch unabdingbar, dürfen sie nicht höher als 2 cm sein.«
In den kürzlich neu veröffentlichten Abdichtungsregelwerken DIN 18531 [2] und DIN 18532 [3] sowie im aktuellen Entwurf der »Flachdachrichtlinie« [7] werden nun auch Abdichtungsanschlüsse mit Abdichtungsaufkantungen kleiner 0,05 m behandelt. Insbesondere in DIN 18531-1 [2] und DIN 18531-5 [2] werden Regelungen zu Tür- und Fensteranschlüssen »… mit Anschlusshöhen von weniger als 5 cm« und somit barrierefreien, niveaugleichen Türanschlüssen berücksichtigt.
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