Der Begriff »Industrieboden« stellt einen Sammelbegriff für befahrbare Betonplatten dar, die speziell auf die Anforderungen der jeweiligen Industriezweige angepasste Eigenschaften aufweisen müssen. Aus diesem Grund müssen sowohl die Baustoffe besondere Anforderungen erfüllen als auch die Verarbeiter und im Besonderen die Planer besondere Erfahrungen mit der Herstellung von Industrieböden besitzen.
In diesem Artikel soll nur auf einige, wenige Punkte eingegangen werden, die im Rahmen der Planung häufig nicht in ausreichendem Umfang berücksichtigt werden und die aus diesem Grund häufig die Ursache für Rechtsstreitigkeiten darstellen. Bei den hier dargestellten Beispielen handelt es sich um Beeinträchtigungen der Optik (Holzeinschlüsse und zersetzliche, eisenhaltige Gesteinskörner) sowie aus Industrieböden herausstehende Stahlfasern.
Alle drei Themen wurden im ADIV (Allgemeiner Deutscher Industriebodenverein) in der jüngeren Vergangenheit intensiv diskutiert. Im Ergebnis wurden ADIV-Leitfäden erarbeitet, die teilweise die Grundlage dieses Artikels darstellen. Die jeweiligen ADIV-Leitfäden [5, 6, 7] und [8] sind bei Interesse auf der Internetseite des ADIV herunterzuladen.
Auf weitere Schäden, deren Ursachen, mögliche Maßnahmen zur Reduzierung des Schadensrisikos sowie auf Maßnahmen zum Nachweis der Schadensursache wird in dem Buch »Industrieböden« [12] eingegangen. Neben den bereits erwähnten optischen Beeinträchtigungen werden in diesem Buch u. a. die Themen
eingegangen. Aufgrund der in der Praxis immer wieder vorgefundenen Probleme bei der Planung und Ausführung von WHG-Flächen (Flächen, bei denen das Wasserhaushaltsgesetz berührt wird) werden auch diese behandelt.
Industrieböden müssen in Abhängigkeit von der konkreten Beanspruchung im jeweiligen Objekt unterschiedliche Eigenschaften wie z.B. eine mechanische und ggf. chemische Belastbarkeit aufweisen. Da die erforderlichen Eigenschaften der Industrieböden abhängig von der Nutzung sind und Bauherrn teilweise Extrawünsche z.B. an die Optik der Böden haben, besteht eine der wesentlichen Aufgaben des Planers darin, die zu erfüllenden Anforderungen mit dem Bauherrn zu erörtern und im Leistungsverzeichnis konkret zu beschreiben.
Aus diesem Grund beginnt die sachgerechte Planung eines Industriebodens mit der Analyse der zu erwartenden Beanspruchungen, wobei eine Vielzahl an Einwirkungen zu berücksichtigen ist. Nachfolgend sind nur einige Eigenschaften exemplarisch genannt, die teilweise von Bauherren gewünscht bzw. erwartet werden:
Neben den oben erwähnten Eigenschaften müssen Industrieböden (da sie im Normalfall begangen werden und Arbeitsbereiche darstellen) zusätzlich eine ausreichende Rutschsicherheit aufweisen, um die Gefahr von Arbeitsunfällen zu reduzieren (Vorgaben in den Merkblättern der Berufsgenossenschaften).
Abschließend wünschen sich Bauherren nicht selten auch noch, dass die Industrieböden gut aussehen und pflegeleicht sein sollen. Auch und gerade diese besondere Anforderung an die Optik ist im Vorfeld mit dem Bauherrn zu besprechen, da die Optik keine übliche Eigenschaft von Industrieböden darstellt und aus diesem Grund im Normalfall nicht maßgeblich ist.
Dies ist von großer Bedeutung, da aus den besonderen Vorgaben an die Optik von Industrieböden im Regelfall erhebliche Kostensteigerungen resultieren. So sollten bei optisch repräsentativen Industrieböden u.a. Aussagen zum Glätten des Industriebodens z.B. in den Randbereichen im Leistungsverzeichnis formuliert werden, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Auch muss in diesem Fall geregelt werden, welche Maßnahmen zu ergreifen sind, wenn z.B. Holzeinschlüsse oder zersetzliche, eisenhaltige Bestandteile in der Oberfläche der Industrieböden auftreten. Weiterhin ist in diesem Fall festzulegen, wie mit sichtbaren oder sogar aus dem Industrieboden herausstehenden Stahlfasern umzugehen ist.
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