BauSV 4/2025


Bautechnik

Abb. 2: Mit einer Hartstoffeinstreuung versehener und anschließend geschliffener und silikatisierter Industrieboden

Karl-Uwe Voß


Besonderheiten bei Industrieböden


Der Begriff »Industrieboden« stellt einen Sammelbegriff für befahrbare Betonplatten dar, die speziell auf die Anforderungen der jeweiligen Industriezweige angepasste Eigenschaften aufweisen müssen. Aus diesem Grund müssen sowohl die Baustoffe besondere Anforderungen erfüllen als auch die Verarbeiter und im Besonderen die Planer besondere Erfahrungen mit der Herstellung von Industrieböden besitzen.

In diesem Artikel soll nur auf einige, wenige Punkte eingegangen werden, die im Rahmen der Planung häufig nicht in ausreichendem Umfang berücksichtigt werden und die aus diesem Grund häufig die Ursache für Rechtsstreitigkeiten darstellen. Bei den hier dargestellten Beispielen handelt es sich um Beeinträchtigungen der Optik (Holzeinschlüsse und zersetzliche, eisenhaltige Gesteinskörner) sowie aus Industrieböden herausstehende Stahlfasern.

Alle drei Themen wurden im ADIV (Allgemeiner Deutscher Industriebodenverein) in der jüngeren Vergangenheit intensiv diskutiert. Im Ergebnis wurden ADIV-Leitfäden erarbeitet, die teilweise die Grundlage dieses Artikels darstellen. Die jeweiligen ADIV-Leitfäden [5, 6, 7] und [8] sind bei Interesse auf der Internetseite des ADIV herunterzuladen.


Auf weitere Schäden, deren Ursachen, mögliche Maßnahmen zur Reduzierung des Schadensrisikos sowie auf Maßnahmen zum Nachweis der Schadensursache wird in dem Buch »Industrieböden« [12] eingegangen. Neben den bereits erwähnten optischen Beeinträchtigungen werden in diesem Buch u. a. die Themen 

  • Betonabplatzungen bei Industrieböden,
  • Risse in Industrieböden,
  • Nachweis des Rutschwiderstandes von Industrieböden,
  • Blasenbildungen bei beschichteten Industrieböden sowie
  • Frost- und/oder Frost-Tausalz-Schäden im Außenbereich 

eingegangen. Aufgrund der in der Praxis immer wieder vorgefundenen Probleme bei der Planung und Ausführung von WHG-Flächen (Flächen, bei denen das Wasserhaushaltsgesetz berührt wird) werden auch diese behandelt.


1 Planung von Industrieböden

Industrieböden müssen in Abhängigkeit von der konkreten Beanspruchung im jeweiligen Objekt unterschiedliche Eigenschaften wie z.B. eine mechanische und ggf. chemische Belastbarkeit aufweisen. Da die erforderlichen Eigenschaften der Industrieböden abhängig von der Nutzung sind und Bauherrn teilweise Extrawünsche z.B. an die Optik der Böden haben, besteht eine der wesentlichen Aufgaben des Planers darin, die zu erfüllenden Anforderungen mit dem Bauherrn zu erörtern und im Leistungsverzeichnis konkret zu beschreiben.

Aus diesem Grund beginnt die sachgerechte Planung eines Industriebodens mit der Analyse der zu erwartenden Beanspruchungen, wobei eine Vielzahl an Einwirkungen zu berücksichtigen ist. Nachfolgend sind nur einige Eigenschaften exemplarisch genannt, die teilweise von Bauherren gewünscht bzw. erwartet werden:

  • Industrieböden müssen eine ausreichende Tragfähigkeit aufweisen, dürfen keine Spurrinnen ausbilden und müssen ggf. hohen statischen und dynamischen Punkt- und Flächenlasten standhalten.
  • Darüber hinaus müssen sie ggf. einen ausreichenden Verschleißwiderstand gegenüber rollenden, schleifenden und stoßenden Beanspruchungen aufweisen, wobei in diesem Fall dringend zu empfehlen ist, über die Expositionsklasse »XM« der Betonnorm hinausgehende konkrete Anforderungen an den zu erreichenden Verschleißwiderstand im Leis­tungsverzeichnis zu stellen.
  • Sie sollten möglichst riss- und hohllagenfrei sein, wobei es zu den Aufgaben des Planers gehört, die zulässigen Rissbreiten mit dem Bauherrn zu diskutieren und die damit in Verbindung stehenden Kosten abzuschätzen. Dies ist besonders wichtig, weil eine signifikante Beschränkung der Rissbreiten mit erheblichen Kosten verbunden ist.
  • Auch ist zu empfehlen, dass der Planer festlegt, welche Abreißfestigkeit der Industrieboden zum Zeitpunkt der Übergabe aufweisen soll. Dies ist besonders dann von Bedeutung, wenn der Industrieboden in der Zukunft ggf. beschichtet werden soll.
  • Bei einigen Anwendungsfällen dürfen keine signifikanten Mengen an Staub im Rahmen der Nutzung freigesetzt werden. Sofern die Staubentwicklung des Industriebodens begrenzt werden soll, muss der Planer den Ausführenden darauf hinweisen, dass staubreduzierende Maßnahmen zu ergreifen sind. Neben den durch die Staubreduzierung begründeten Anpassungen bei den verwendeten Baustoffen und der Ausführung der Arbeiten sollten in diesem Fall weitergehende anlagentechnische Vorkehrungen (z.B. in Form einer Staubabsaugung) seitens des Planers getroffen werden.
  • In Abhängigkeit vom Anwendungsfall müssen Industrieböden ggf. beständig gegenüber chemischen Einwirkungen (z.B. durch Säuren oder Salze) sein und, sofern auf dem Industrieboden wassergefährdende Stoffe gelagert werden, auch eine ausreichende Dichtheit gegenüber den vor Ort zu erwartenden wassergefährdenden Stoffen aufweisen.
  • Besondere Industrieböden (z.B. in Hochregallagern) erfordern darüber hinaus erhöhte Ebenheiten, die über die Festlegungen der DIN 18202 hinausgehen. Derartige Industrieböden müssen im Normalfall unter Verwendung lasergesteuerter Einbaugeräte hergestellt werden.
  • Im Einzelfall (z.B. bei Tankstellen, Lackierbetrieben oder der Lagerung brennbarer Flüssigkeiten) sind zusätzlich elektrostatische Aufladungen zu vermeiden, da diese die Explosionsgefahr erhöhen. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass sich ggf. auch weitergehende Anforderungen aus dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG-Flächen) an die vor Ort auftretenden Stoffe ergeben.

Neben den oben erwähnten Eigenschaften müssen Industrieböden (da sie im Normalfall begangen werden und Arbeitsbereiche darstellen) zusätzlich eine ausreichende Rutschsicherheit aufweisen, um die Gefahr von Arbeitsunfällen zu reduzieren (Vorgaben in den Merkblättern der Berufsgenossenschaften).

Abschließend wünschen sich Bauherren nicht selten auch noch, dass die Industrieböden gut aussehen und pflegeleicht sein sollen. Auch und gerade diese besondere Anforderung an die Optik ist im Vorfeld mit dem Bauherrn zu besprechen, da die Optik keine übliche Eigenschaft von Industrieböden darstellt und aus diesem Grund im Normalfall nicht maßgeblich ist.

Dies ist von großer Bedeutung, da aus den besonderen Vorgaben an die Optik von Industrieböden im Regelfall erhebliche Kostensteigerungen resultieren. So sollten bei optisch repräsentativen Industrieböden u.a. Aussagen zum Glätten des Industriebodens z.B. in den Randbereichen im Leistungsverzeichnis formuliert werden, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Auch muss in diesem Fall geregelt werden, welche Maßnahmen zu ergreifen sind, wenn z.B. Holzeinschlüsse oder zersetzliche, eisenhaltige Bestandteile in der Oberfläche der Industrieböden auftreten. Weiterhin ist in diesem Fall festzulegen, wie mit sichtbaren oder sogar aus dem Industrieboden herausstehenden Stahlfasern umzugehen ist.


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