BauSV 4/2025


Meinung


Thomas Guldenkirch


Chance vertan

Kommentar zum 10. Baugerichtstag in Hamm


Nachdem auf dem 9. Baugerichtstag im Jahr 2023 erstmals die juristische Kunstfigur der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) in Zweifel gezogen worden ist, war spannend, wie es damit auf dem 10. Baugerichtstag weitergehen würde. Immerhin hatte sich der Arbeitskreis für das Bauvertragsrecht und das Sachverständigenrecht eine Auseinandersetzung damit zum Ziel gesetzt.

Zur Erinnerung: Die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind diejenigen technischen Regeln, die niemand so wirklich kennt, von denen die Rechtsprechung aber glaubt, dass die Parteien sie trotzdem stillschweigend vereinbaren und nach denen sich folglich die Mangelhaftigkeit einer Bauleistung in technischer Hinsicht beurteilen soll.

Weil es selbst für Sachverständige nahezu unmöglich ist, die für die Entscheidung eines Streitfalls benötigten technischen Regeln zu finden und nach ihrer theoretischen Richtigkeit, ihrer Bekanntheit in den einschlägigen Anwenderkreisen und ihrer Praxisbewährung zu beurteilen, um sie letztlich als allgemein anerkannte Regeln der Technik auszumachen, greift die Rechtsprechung auch gerne auf die Normen des DIN e.V. zurück, von denen es allein für das Bauwesen mehrere Tausend gibt.

Auch dieser Rückgriff muss aber hinterfragt werden, weil die Normen des DIN e.V. keine demokratische Legitimation besitzen, intransparent zustande kommen, die unterschiedlichsten Normziele verfolgen und niemandem kostenfrei zur Verfügung stehen. So weisen die Vertreter des DIN e.V. auf dem Baugerichtstag auch darauf hin, dass dessen Normen keine a.a.R.d.T. sind, bestenfalls aber werden könnten. Welcher Handwerker kann mit dieser Aussage etwas anfangen?

Auch die richterliche Sicht zur Rechtfertigung der eigenen Entscheidungen wird deutlich, wenn auf dem Baugerichtstag aus dem Kreis der Richterschaft zum Ausdruck gebracht wird, dass es die Aufgabe der verschiedenen Verbände des Bauwesens sei, ihren Mitgliedern die a.a.R.d.T. zu vermitteln. Welcher Verband kann das?

Allen Teilnehmern des Baugerichtstages war zu Beginn der Veranstaltung von der vortragenden Frau Prof. Dauner-Lieb noch mit auf den Weg gegeben worden, dass Deutschland sich erkennbar im Angstmodus befindet und es schon mal der Korrekturen mit der Kettensäge bedürfe, wenn Deutschland den internationalen Anschluss und seinen Wohlstand mit möglicherweise ernsten Folgen für die Demokratie nicht verlieren will.

Wie die als Empfehlung an den Gesetzgeber zu verstehenden Thesen des Arbeitskreises für das Thema der a.a.R.d.T. belegen, wurde auf dem Baugerichtstag allerdings keine Kettensäge, sondern nur eine Nagelfeile als Arbeitsinstrument gefunden.


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