In einem nordhessischen Krankenhaus löste sich eine Balkontür unvermittelt aus dem Rahmen und fiel auf eine Patientin. Die Ursache konnte rasch ermittelt werden: Die Verriegelung zwischen Halteschere und oberem Scharnier war nicht ordnungsgemäß geschlossen worden – ein Montagefehler, keine Fehlbedienung. Als Konsequenz empfiehlt sich die Überprüfung aller baugleichen Elemente auf korrekte Verriegelungsstellung.
Der Anruf kam aus einem Krankenhaus in einer nordhessischen Kleinstadt und klang dramatisch: Als eine Patientin die Balkontür ihres Krankenzimmers öffnen wollte, habe sich die komplette Tür unvermittelt aus dem Rahmen gelöst und sei auf sie gefallen.
Die Patientin kam zum Glück mit leichten Verletzungen davon, dennoch musste selbstverständlich geklärt werden, wie es zu diesem Unfall kommen konnte. War eine Fehlbedienung der Patientin ursächlich oder war die Tür mangelhaft? Der Krankenhausbetreiber hat den Autor mit der Beantwortung dieser Frage beauftragt.
Im Rahmen eines kurzfristig anberaumten Ortstermins wurde die Situation zusammen mit dem verantwortlichen Hausmeister besichtigt. Laut Auskunft vor Ort habe sich der Unfall vor ca. einer Woche ereignet. Das Zimmer sei daraufhin geräumt worden.
Zum Besichtigungszeitpunkt war der Flügel ausgehängt und an das Fensterelement gelehnt. Die Türöffnung war mit einer Folie verschlossen (Abb. 1). Die Verriegelungselemente von Flügel und Rahmen waren optisch unbeschädigt. Die Halteschere der Kippfunktion war optisch ebenfalls unbeschädigt (Abb. 2 bis 5).
Bereits nach kurzer Zeit konnte jedoch eine mögliche Ursache ermittelt werden: Die Verriegelung zwischen Halteschere und dem oberen Scharnier des Rahmens stand waagerecht (Abb. 6). Laut Auskunft des anwesenden Hausmeisters seien nach dem Unfall keine Veränderungen vorgenommen worden, die Stellung der Verriegelung müsse also der Stellung zum Unfallzeitpunkt entsprechen.
Die Verriegelung zwischen Halteschere und dem oberen Scharnier des Rahmens muss nach dem Einsetzen des Flügels in den Rahmen um 90° gedreht werden (Stellung senkrecht), um den Flügel im Rahmen zu sichern. Durch eine bloße Fehlbedienung kann die Verriegelung nicht verstellt werden.
Zum Verstellen der Verriegelung sind (neben der Kenntnis über den Mechanismus selbst, die zumindest Laien kaum haben dürften) ein Schraubendreher mit Sternaufsatz sowie – wegen der Lage des Verriegelungspunkts in einer Höhe von ca. 2,00 m – eine Leiter erforderlich.
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