BauSV 1/2026


Bauschäden

Freigelegte Dachfläche mit teilweise entfernten Schichten. Sichtbar sind Holzplatten, die an den Rändern Verfärbungen und Feuchtigkeitsschäden aufweisen.
Abb. 2: Moderfäule an Dachschalung [© Autor]

Ralf Ertl, Martin Egenhofer, Michael Hergenröder, Thomas Strunck


Schäden an Dächern – ist eine lokale Auffälligkeit eine Bagatelle oder die Spitze des Eisbergs?

Was man an der Innen- oder Außenseite sehen kann, ist häufig nicht alles. Der große Schaden liegt manchmal im Verborgenen


1 Einleitung

Als Außenbauteile müssen Dächer zum dauerhaften Schutz des Gebäudes unterschiedliche Funktionen erfüllen. Dazu zählen insbesondere der Feuchte-, Wärme- und Brandschutz. Grundlegende Voraussetzungen für die dauerhafte Gebrauchstauglichkeit eines Daches sind seine fachgerechte und sorgfältige Planung und Ausführung.

Durch die sachkundige Objektüberwachung findet bereits während der Ausführung eine permanente Qualitätskontrolle statt. Zusätzlich können qualifizierte Sachverständige für die Durchführung baubegleitender Qualitätskontrollen hinzugezogen werden. Auf diese Weise lassen sich konstruktive und handwerkliche Fehler bereits während der Ausführung erkennen und unmittelbar beheben.

Bei der Schlussabnahme nach Fertigstellung des Gebäudes findet eine weitere und vorerst letzte Sichtkontrolle statt. Bei Steildächern ist eine sichere Begehung der Dachfläche allerdings häufig nicht mehr möglich, wenn zu diesem Zeitpunkt das Arbeits- und Schutzgerüst bereits abgebaut ist. Ihre Abnahme ist dann häufig mit der Einschränkung verbunden, dass die Dachfläche von verkehrssicher begehbaren Standpunkten aus (von dem Gelände, dem Balkon, der Dachterrasse etc. oder von innen durch Dachfenster) in Augenschein genommen wird.

In den Jahren nach der Abnahme kann es vorkommen, dass bei Sichtkontrollen im Rahmen der Instandhaltung Auffälligkeiten an der Dachhaut entdeckt werden. Nun stellt sich die Frage, ob es sich hierbei um eine Bagatelle oder um die »Spitze des Eisbergs«, d.h. um einen Hinweis auf einen umfassenderen Schaden, handelt.

Zur Beantwortung dieser Frage bedarf es häufig einer speziellen Sachkunde und Erfahrung in der Bauschadensdiagnostik, um sichtbare Auffälligkeiten an der Dachhaut richtig einschätzen und einordnen zu können. Es kann sich die Notwendigkeit ergeben, dass weitergehende Untersuchungen – auch zerstörender Art – durchzuführen sind. Eine nicht oder zu spät erkannte Schadensursache kann gravierende Folgen haben.

In den folgenden Fallbeispielen 1 und 2 sind verdeckte Dachbauteile aus Holz aufgrund lang andauernder Durchfeuchtung und Moderfäule schwer geschädigt worden. Im 3. Fallbeispiel hat die Begutachtung der festgestellten Blasenbildung ergeben, dass die Standsicherheit der Metallsandwichpaneele beeinträchtigt ist.


2 Schadensbeispiele

2.1 Fallbeispiel 1: Ablösung der Dachabdichtung von der Holzunterkonstruktion

Schadensbild

Das Flachdach einer größeren Wohnanlage besteht aus drei unterschiedlichen Dachaufbauten (siehe Abb. 1):

  • Konstruktion 1: Dachüberstand über dem als Staffelgeschoss zurückgesetzten zweiten Obergeschoss als Kaltdach in Holzbauweise, ungedämmt, hinterlüftet über die Luftspalte in der Bekleidung an der Stirnseite und der Unterseite des Überstandes, ohne Auflasten/Begrünung,
  • Konstruktion 2: Dachfläche als Warmdach, bestehend aus einer Stahlbetondecke mit aufliegender Wärmedämmung, Folienabdichtung und extensiver Begrünung, ohne Holzbauteile, nicht hinterlüftet,
  • Konstruktion 3: Übergangsbereich zwischen Dachüberstand und begrünter Dachfläche als Warmdach, bestehend aus einer Stahlbetondecke mit aufliegender Wärmedämmung und integrierten Holzbauteilen zur Verankerung der auskragenden Dachüberstände, nicht hinterlüftet, ohne Auflasten / Begrünung.


Den ganzen Beitrag können Sie in der Februar-Ausgabe von »Bausachverständige« lesen.
Informationen zur Abo-Bestellung

Diesen Beitrag finden Sie auch zum Download im Heftarchiv.

 

NEWSLETTER

Der BauSV-Newsletter bietet Ihnen alle zwei Monate kostenlos aktuelle und kompetente Informationen aus der Bausachverständigenbranche.

zur Newsletter-Anmeldung

Zurück zum Seitenanfang