BauSV 4/2025


Bautechnik

Abb. 4: Beispiel einer Reparatur einer beschädigten Heizrohrleitungsverbindung: Zwei entnommene Platten erfordern ca. 16 Reparaturstellen

Ingo Grollmisch


Tragfähigkeit im Fokus

Zwei Wege zur Bewertung von Zementestrichen im eingebauten Zustand


Der Beitrag vergleicht zwei Verfahren zur nachträglichen Bestimmung der Tragfähigkeit bzw. Biegezugfestigkeit von Zementestrichen: die Bestätigungsprüfung gemäß DIN 18560-2 und das sogenannte Einzellastprüfungsverfahren, das ursprünglich aus dem Bereich der Hohlraumböden stammt.

Während das DIN-Verfahren an Plattenbalken die Biegezugfestigkeit im Fokus hat und auf normierten Abläufen basiert, aber mit planmäßig zerstörenden Eingriffen verbunden ist, bietet das Einzellastverfahren eine planmäßig zerstörungsfreie Alternative. Es berücksichtigt das tatsächliche Tragverhalten des Estrichs im eingebauten Zustand – insbesondere in Kombination mit der elastischen Lagerung durch den Dämmstoff.

Kritisch hinterfragt wird die Aussagekraft beider Methoden, insbesondere bei Heizestrichen. Die ermittelten Spannungen werden verglichen und technisch bewertet. Eine juristische Einordnung erfolgt nicht.


Die DIN 18560-2 sieht unter Punkt 7.2 die Möglichkeit einer sogenannten Bestätigungsprüfung vor, mit der die Biegezugfes­tigkeit von Estrichen auf Dämmschicht nachträglich überprüft werden kann. Laut Norm soll dieses Verfahren jedoch nur in Sonderfällen zur Anwendung kommen. Doch was genau ist ein solcher »Sonderfall«? In der Praxis reicht bereits die Behauptung einer Partei im gerichtlichen Beweisverfahren, die Verformung eines mit Fliesen belegten Zementestrichs sei auf eine unzureichende Festigkeit zurückzuführen, um eine solche Prüfung auszulösen.

Die Folge: Gemäß Norm müssen mindestens zwei Platten zerstörend entnommen werden, um die Biegezugfestigkeit über die Balkenmethode zu überprüfen. Zwar kann die Prüfung durchaus ergeben, dass die Mindestfestigkeit unterschritten wurde. Doch daraus lässt sich nicht automatisch die Ursache der Verformung ableiten – im Gegenteil: Aus fachlicher Sicht führt eine geringere Festigkeit eher zu geringeren Verformungen, da schwächere Estriche weniger Spannung aufbauen und sich entsprechend weniger aufwölben. Hinzu kommt: Estriche mit höherer Festigkeit enthalten in der Regel mehr Zement, was zu verstärktem Schwinden führt – ein bekannter Auslöser für Verformungen unter Fliesenbelägen. Auf diese Zusammenhänge wurde bereits in [2] und [3] hingewiesen.


Zu den Prüfungen

1. Bestätigungsprüfung nach DIN 18560-2 [1]

Zur Ermittlung der Biegezugfestigkeit von Calciumsulfat-, Magnesia- und Zementestrichen sieht Punkt 7.2 der DIN 18560-2 vor, dass mindestens zwei Estrichplatten mithilfe einer Trennscheibe möglichst trocken aus dem Boden ausgesägt werden. Aus jeder dieser Platten sind anschließend drei bis fünf Prüfstreifen mit einer Breite von 60 mm zu entnehmen – sie dienen als Grundlage für die weitere Festigkeitsbewertung.

Die Maße der Platten und der Prüfstreifen ergeben sich aus den Estrichdicken d wie folgt:

Platten:

Längen = 8 d (mm)

Breite ≥ 300 mm

Dicke = d (mm)


Prüfstreifen:

Länge = 6 d

Breite = 60 mm


Ist die Estrichdicke größer als die Nenndicke, dürfen die Probekörper vor der Prüfung auf die Nenndicke abgearbeitet werden.


Durchführung der Prüfung (Zusammenfassung)

Die Probekörper sind so zu fixieren, dass die Unterseiten der Probekörper in der Zugzone liegen. Die Prüfkraft muss als Streifenlast in der Mitte der Stützweite angreifen. Sie ist bis zum Bruch zu steigern. Aus der ermittelten Bruchkraft ergibt sich die Biegezugfestigkeit nach Gl. 1.


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