Trinkwasserleitungen im Neubau
Inbetriebnahme braucht wasserdichte Vorschriften
Bei Trinkwasserinstallationen in Gebäuden sind Bauherren, Installateure, Versicherer und Sachverständige im Zusammenhang mit der Dichtigkeitsprüfung der Leitungen mit einer unklaren Rechtslage konfrontiert. Ob die Leitungen dicht sind, darf derzeit mit Druckluft oder Wasser geprüft werden. Im Schadensfall führt das immer häufiger zu juristischen Auseinandersetzungen. Um das zu vermeiden, wäre nicht zuletzt eine klare und eindeutige technische Regel nötig.
Feuchte Decken, Wände, Fußböden – ein Wasserschaden hat weitreichende Folgen und muss meist mit viel Aufwand, hohen Kosten und großen Einschränkungen bei der Gebäudenutzung saniert werden. Besonders ärgerlich ist es, wenn Wasser aus den frisch verlegten Leitungen in einem Neubau entweicht, weil Leckagen vor der Inbetriebnahme – trotz Dichtheitsprüfung – nicht entdeckt werden. In der Praxis ist das nicht selten der Fall.
Statistiken des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zeigen: Insgesamt registrieren die deutschen Versicherungsunternehmen mehr als eine Million Fälle pro Jahr. Es kostet die Versicherer mehr als zwei Milliarden Euro, um die Schäden zu regulieren, die durch undichte Wasserleitungen verursacht werden. Etwa ein Drittel davon entfallen laut einer Studie von Rockwell Consulting auf Neubauten.
Genauere Zahlen können aus den veröffentlichten Daten des GDV zwar nicht abgeleitet werden. Dennoch wird deutlich, dass häufig Leitungssysteme in Betrieb genommen werden, die nicht dicht sind. Das wiederum führt zu der Frage, warum Mängel bzw. Leckagen bei der Dichtheitsprüfung regelmäßig nicht erkannt werden. Sind die Prüfmethoden möglicherweise nicht geeignet oder werden Fehler bei der Durchführung gemacht?
Wasser versus Druckluft
Zunächst ist festzuhalten, dass die aktuell gültige Norm DIN EN 806 die Dichtheitsprüfung sowohl mit Wasser als auch mit Druckluft gestattet.
Bis 2011 war das anders. Die DIN 1988 Teil 2, die damals zurückgezogen wurde, forderte, dass die Dichtheit der Leitungen mit Wasser nachgewiesen werden muss. Da stehendes Wasser in den Leitungen jedoch ein Wachstum von Krankheitserregern (bspw. Legionellen) begünstigen kann, trägt die Änderung des Regelwerks auch den Anforderungen an die Trinkwasserhygiene Rechnung. Denn in erster Linie verringert die Prüfung mit Druckluft das Risiko einer Verkeimung. Aus diesem Grund empfiehlt der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) den Installateuren, Wasser nur noch in Ausnahmefällen einzusetzen. Viele folgen diesem Rat und drücken bei der Dichtheitsprüfung meist mit Luft ab.
Hinsichtlich der Trinkwasserhygiene hat das Verfahren zwar Vorteile. In der praktischen Anwendung werden jedoch auch die Nachteile dieser Methode deutlich:
- Kleine Leckagen können nur dann zuverlässig entdeckt werden, wenn das Volumen der geprüften Leitungsabschnitte verhältnismäßig klein gewählt wird, das Gesamtsystem für die Prüfung also unterteilt wird.
- Temperaturänderungen während der Prüfung (z.B. durch zunehmende Sonneneinstrahlung) können den Luftdruck steigern, obwohl gleichzeitig Luft aus dem Leitungssystem entweicht.
- Leckagen können nur dann zuverlässig identifiziert werden, wenn alle Verbindungsstellen eingeseift und während der Prüfung beobachtet werden.
- Um die minimalen Druckänderungen zu registrieren, die aus kleinen Leckagen resultieren, sind empfindliche, geeichte Manometer nötig.
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