Porträt eines älteren Mannes mit heller, teilweise kahler Kopfhaut. Er trägt eine runde schwarze Brille, einen dunklen Anzug, ein weißes Hemd und eine dunkelblaue Krawatte. Frontalaufnahme vor einfarbig grauem Hintergrund.
Dr. Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der IK-Bau NRW (Foto: Samuel Becker/IK-Bau NRW)
  • 16.07.2026

IK-Bau NRW begrüßt Novelle der Landesbauordnung

Landtag erleichtert Bauen im Bestand und bezieht Kompetenz von Ingenieuren stärker ein

Die Ingenieurkammer-Bau NRW begrüßt die Erleichterungen für Umbau, Aufstockung und Nutzungsänderung in der vom nordrhein-westfälischen Landtag beschlossenen Novelle der Landesbauordnung. Auch die vorgesehene Übertragung von Kompetenzen und Aufgaben auf Prüfsachverständige und Prüfingenieure führt zu einer Beschleunigung und Entschlackung von Verfahren, die in der Praxis ankommt. Positiv bewertet die Kammer zudem die klarere Fassung der technischen Anforderungen.

Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Ingenieurkammer-Bau NRW: »Die Novelle schafft mehr Spielraum, um bestehende Gebäude weiterzuentwickeln und zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Sie erleichtert wirtschaftliche und ressourcenschonende Lösungen, ohne das notwendige Sicherheitsniveau abzusenken.«


Bestand muss nicht zum Neubau werden

Ein wesentlicher Fortschritt sind aus Sicht der Kammer die Erleichterungen bei Bestandsbauten. Die sogenannte Oldtimer-Regelung verhindert, dass bei bestimmten Nutzungsänderungen und Aufstockungen sämtliche vorhandenen Bauteile an heutige Neubaustandards angepasst werden müssen. Das kann den Ausbau von Dachgeschossen, die Umnutzung leer stehender Gebäude und die Schaffung zusätzlicher Wohnungen erleichtern.

Die Regelung stärkt zugleich den Erhalt vorhandener Bausubstanz. Gebäude können länger genutzt, graue Energie bewahrt und vermeidbare Abrisse verhindert werden. Damit verbindet die Novelle wirtschaftliche Erleichterungen mit Ressourcenschonung und Baukultur.

Im Bauordnungsrecht entfällt die pauschale Bezugnahme auf die allgemein anerkannten Regeln der Technik. Maßgeblich sind künftig die gesetzlichen Schutzziele und die in der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen festgelegten Anforderungen. Hoch qualifizierte Planerinnen und Planer erhalten damit mehr bauordnungsrechtlichen Spielraum, um für das jeweilige Vorhaben fachlich begründete Lösungen zu entwickeln und dafür Verantwortung zu übernehmen.

Die Neuregelung ändert allerdings nichts an den zivilrechtlichen Pflichten gegenüber der Bauherrschaft. Dort können die allgemein anerkannten Regeln der Technik weiterhin den geschuldeten Standard bestimmen. Abweichende Lösungen erfordern deshalb klare vertragliche Vereinbarungen, eine sorgfältige Aufklärung und eine nachvollziehbare fachliche Begründung.

»Die Novelle ist kein Freibrief für niedrigere Standards. Sie ist ein Vertrauensbeweis gegenüber qualifizierten Planerinnen und Planern, die fachlich begründete Entscheidungen treffen und dafür Verantwortung übernehmen. Damit bauordnungsrechtlich zulässige Lösungen nicht zum zivilrechtlichen Risiko werden, muss der Bund allerdings nachziehen«, so der Präsident der IK-Bau NRW, Dr.-Ing. Heinrich Bökamp.


Privatisierung bauordnungsrechtlicher Verantwortung

Zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren und Entlastung der Bauaufsichtsbehörden werden die Sachkunde und Erfahrung von Prüfingenieuren und Prüfsachverständigen stärker als bisher einbezogen. Während die Bauaufsichtsbehörden für Genehmigungsverfahren entscheiden, erfolgt die Prüfung und Bescheinigung von bautechnischen Nachweisen und Abweichungen künftig durch Architektinnen und Architekten sowie Ingenieurinnen und Ingenieure, die die Qualifikation als Prüfsachverständige oder Prüfingenieure besitzen.

Durch die Qualifikation werden deren fachliche Expertise, unabhängige Tätigkeit und ein zugehöriger Versicherungsschutz sichergestellt. Dies gilt über die Bereiche Standsicherheit und Brandschutz auch für die Gebäudeeinmessung. Durch detailgenaue Erfassung des Bestandes werden Grenzstreitigkeiten vermieden und digitale Planungsmethoden ermöglicht.


Über den Erfolg entscheidet der Vollzug

Mit dem Gesetz allein sind schnellere Verfahren allerdings noch nicht erreicht. Die IK-Bau NRW fordert deshalb zeitnah aktualisierte Verwaltungsvorschriften zur Landesbauordnung, regelmäßige Dienstbesprechungen zwischen dem zuständigen Ministerium und den Bauaufsichtsbehörden sowie eine gemeinsame Wissensdatenbank für wiederkehrende Auslegungsfragen. »Die Praxis muss nun die Chancen nutzen, die die Novelle der Landesbauordnung bietet«, so Dr.-Ing. Heinrich Bökamp.

Die Kammer spricht sich für eine flächendeckende Anbindung der Bauaufsichtsbehörden an das Bauportal.NRW und die zugehörige Kommunikationsplattform aus. Voraussetzung dafür ist eine ausreichende technische, personelle und finanzielle Ausstattung der Kommunen. Ein digital eingereichter Antrag beschleunigt noch kein Verfahren, wenn die weitere Bearbeitung von Medienbrüchen und unterschiedlichen Systemen geprägt bleibt.


Neue Instrumente auf ihre Wirkung prüfen

Die neu eingeführte Genehmigungsfiktion und die erweiterte Genehmigungsfreistellung sollten nach einer angemessenen Erprobungsphase evaluiert werden. Zu prüfen ist, ob sie Genehmigungszeiten und Baukosten tatsächlich senken oder lediglich Verantwortung verlagern.

Klärungsbedarf sieht die IK-Bau NRW weiterhin bei der Verfahrensfreiheit für Anlagen der Landes- und Bündnisverteidigung. Das damit verbundene Bauherrenprivileg sollte auf Bund und Land als Bauherrschaft beschränkt bleiben und nicht pauschal auf private Dritte übergehen, die in deren Auftrag tätig werden.

Die Änderungen treten am 1. September 2026 in Kraft.


Die Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen (IK-Bau NRW) ist die berufsständische Selbstverwaltung und Interessenvertretung der im Bauwesen tätigen Ingenieurinnen und Ingenieure in Nordrhein-Westfalen. Mit ca. 11.000 Mitgliedern ist sie die mitgliederstärkste Ingenieurkammer in Deutschland. Gemeinsamer Sitz ihrer Geschäftsstelle und der Ingenieurakademie West gGmbH, Fortbildungswerk der IK-Bau NRW, ist Düsseldorf. Weitere Informationen unter www.ikbaunrw.de.

 

Ingenieurkammer Bau Nordrhein-Westfalen
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Präsident Dr.-Ing. Heinrich Bökamp
Zollhof 2
40221 Düsseldorf
Telefon: 0211 13067-0
E-Mail: info@ikbaunrw.de
Internet: www.ikbaunrw.de


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