• 25.10.2024

Neue Muster-Holzbaurichtlinie zeigt klare Vorwärtssprünge für den modernen Holzbau

Koalition für Holzbau befürwortet die neue MHolzBauRL

Auf der Bauministerkonferenz am 26./27. September 2024 wurde die neue Muster-Holzbaurichtlinie (MHolzBauRL) beschlossen. Nun liegt sie beim DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) und soll über die Veröffentlichung in den M-VVTB in die Technischen Regeln überführt und dann in den Ländern eingeführt werden. Derweil hat die Ministerin Ina Scharrenbach aus dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung schon einen Ministeriumserlass an die nachgelagerten Baubehörden versendet, um die neue Richtlinie sofort einzuführen.


Die KOALITION für HOLZBAU (KfH) begrüßt die novellierte neue Muster-Holzbaurichtlinie (MHolzBauRL) und sieht darin einen Schritt in die richtige Richtung. Die Projektgruppe Brandschutz – das Gremium, das der Fachkommission Bauaufsicht in Brandschutzfragen zuarbeitet – hat nunmehr eine praxistaugliche Richtlinie erarbeitet, die das standardisierte Bauen mit Holz klarer ausrichtet und der auch die Bauminister der Länder  zugestimmt haben.

»Wir als KOALITION für HOLZBAU begrüßen, dass eine Reihe fehlender oder überzogener Regelungen aus der ›alten‹ Richtlinie positiv fortentwickelt werden konnte«, kommentiert Lorenz Nagel, Sprecher der Ambassadeure der Initiative. Dazu zählt insbesondere die Erweiterung des Holztafelbaus in der Gebäudeklasse 5 und die Verständigung auf die Begrenzung der brandschutztechnisch abgetrennten Bereiche auf 400 m2. »Für uns stellt das eine gängige Praxis im modernen Holzbau in allen Assetklassen dar.«

Reinhard Eberl-Pacan, Ambassadeur und Experte im Brandschutz in der KfH, sieht in der Neufassung als besonderen Mehrwert »die Klarstellung, dass für Gebäude, die nach der Richtlinie erstellt werden, keine weiteren Verwendbarkeitsnachweise, wie ›vorhabenbezogene Bauartgenehmigungen‹ (vBg) oder ›allgemeine Bauartgenehmigungen‹ (aBg) mehr erforderlich sind. Diese Neubewertungen sparen Kosten, Ressourcen und Zeit.«

Aus Sicht der KOALITION für HOLZBAU muss diese Richtlinie nun zügig in den einzelnen Ländern eingeführt werden, um auch tatsächlich in die Anwendung zu kommen. »Es gäbe jetzt die Möglichkeit, dass die Bauminister:innen und Senator:innen der Länder sie per Ministeriumserlass an die Bauaufsichtsämter schnell zur Umsetzung bringen«, appelliert Lorenz Nagel.

Nach dem Beschluss ist vor der nächsten Novellierung: »Wir plädieren deswegen schon jetzt für eine Weiterentwicklung der MHolzBauRL«, betont Reinhard Eberl-Pacan. Nach wie vor gibt es Punkte, die auf Basis der geleisteten Forschungsarbeit, aber auch im Sinne der Ressourcenschonung und der Kreislaufwirtschaft, für die der Holzbau steht, diskutiert und nachgebessert werden müssen. »Ein wunder Punkt ist der Ausschluss bestimmter Sonderbauten (z.B. Seniorenheime oder Krankenhäuser), die sich weiterhin nur auf Basis von Sonderlösungen realisieren lassen, obwohl die besonderen Anforderungen für diese Gebäude bereits in anderen Verordnungen und Richtlinien festgehalten sind«, so Eberl-Pacan weiter.


Über die KOALITION für HOLZBAU

Die KOALITION für HOLZBAU ist eine Initiative für das nachhaltige Bauen mit Holz und sie bindet Experten ein, um in Richtung Politik und Ministerien, aber auch in die Immobilienwirtschaft hinein den Transformationsprozess für den modernen Holzbau zu kommunizieren. Nicht vergessen wird dabei, dass der Wald die Grundlage für eine funktionierende Wertschöpfungskette ist. Die sogenannten Ambassadeure (ähnlich einem Board) können mit ihrem unterschiedlichen Fachwissen beweisen, dass diese Baumethode heute schon flächendeckend umsetzbar ist.

Die Initiative klärt auf, zeigt Möglichkeiten und Lösungen von der Planung, dem Bau bis hin zur Wirtschaftlichkeit auf und vor allem widmet sich die KOALITION für HOLZBAU bundesweit der politischen Akzeptanz und den baugesetzlichen Rahmenbedingungen. Im Oktober 2024 wurde die HOLZBAU AKADEMIE gegründet, zusammen mit der größten Bildungseinrichtung in der Immobilienwirtschaft, dem Europäischen Bildungszentrum der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft (EBZ).


»Verzicht auf Bauartgenehmigung nach § 17 Absatz 4 BauO NRW 2018 | Anwendung der Muster-Holzbau-Richtlinie 2024 unter Berücksichtigung der Beschlüsse zu TOP 19 der 145. Bauministerkonferenz« im PDF-Format herunterladen

 

Koalition für Holzbau
DAPB | Deutsche Agentur für Politikberatung GmbH
Oberwallstraße 6
10117 Berlin
Telefon: 030 55219688
E-Mail: mail@koalition-holzbau.de
Internet: www.koalition-holzbau.de


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