Bild, Textbild zweier Fachregel-Titelseiten des Bundesauschusses Farbe und Sachwertschutz. Links Fachregel Nr. 13 „Ziegel-Sichtmauerwerk – Hydrophobierungen, Imprägnierungen und Beschichtungen“, rechts Fachregel Nr. 21 „Wärmedämm-Verbundsysteme – Anforderungen an die Planung und die Verarbeitung“.
  • 18.06.2026

Neuerscheinungen im Juni 2026: BFS Fachregeln Nr. 13 und Nr. 21

Der Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz e.V. veröffentlicht im Juni 2026 zwei vollumfänglich überarbeitete Informationsschriften. Die technischen Fachregeln Nr. 13 und Nr. 21 bieten Planern und Ausführenden im Maler- Lackierer- und Stuckateurhandwerk eine deutlich verbesserte Grundlage für die fachgerechte Umsetzung und Ausführung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik.

Beide Fachregeln sind ab sofort in der Maler-App und im Blätterkatalog unter www.bfs-merkblatt.de verfügbar. Ab Ende Juni sind sie auch gedruckt im Shop unter www.farbe.de/shop erhältlich. Die Maler-App kann gegen eine Jahresgebühr in den App-Stores auf Mobilgeräte heruntergeladen und überall genutzt werden.


BFS Fachregel Nr. 13: Ziegel-Sichtmauerwerk – Hydrophobierungen, Imprägnierungen und Beschichtungen (Stand: Juni 2026)

Diese Fachregel gilt für die Bewertung der Untergründe sowie die farblose Hydrophobierung, Imprägnierung und deckende Beschichtung von Sichtmauerwerk aus Ziegeln im Innen- und Außenbereich.

Es werden insbesondere die – bei der Bewertung von den entsprechenden Untergründen – erforderlichen Kenntnisse für den Ausführenden beschrieben. Die Begriffe Beschichtung, Imprägnierung und Hydrophobierung werden umfassender erläutert.

Die Fachregel wurde 2026 überarbeitet und den heutigen allgemein anerkannten Regeln der Technik angepasst. Die BFS Fachregel Nr. 13 »Ziegel-Sichtmauerwerk – Hydrophobierungen, Imprägnierungen und Beschichtungen« (Stand: 2026) umfasst 36 DIN-A4-Seiten und ersetzt die Ausgabe aus dem Jahr 2000.


BFS Fachregel Nr. 21: Wärmedämm-Verbundsysteme – Anforderungen an die Planung und die Verarbeitung (Stand: Juni 2026))

Die Fachregel Nr. 21 wurde 2026 umfassend überarbeitet und stellt somit die neueste allgemein anerkannte Regel der Technik dar.

Bei der Planung und Ausführung von Wärmedämm-Verbundsystemen (WDVS) auf monolithischen Untergründen und einschaligen Ziegelaußenwänden gilt die BFS-Fachregel Nr. 21 „Wärmedämm-Verbundsysteme – Anforderungen an die Planung und Verarbeitung“.

Sie enthält ausführliche Hinweise zur Herstellung, Instandhaltung, Reparatur und Aufdopplung. Als Neuerung wurde die Planung und Ausführung von WDVS auf monolithischen Untergründen (Mauerwerk, Beton) mit angeklebten Hartbelägen aufgenommen. Für eine bessere Übersicht wurden im Text ergänzende Hinweise zu Hartbelägen mit ■ gekennzeichnet.

Des Weiteren wurden in der BFS Fachregel Nr. 21 die Abschnitte Brandschutz und konstruktive Details, insbesondere hinsichtlich der Anschlussdetails, vollständig aktualisiert. Der Abschnitt Dübelbedarf und Dübelanordnungen wird ebenfalls ausführlich behandelt und im Anhang wurden die Begriffsdefinitionen neu aufgenommen.

Die neue Fachregel Nr. 21 »Wärmedämm-Verbundsysteme – Anforderungen an die Planung und Verarbeitung« (Stand: 2026) wurde damit inhaltlich deutlich erweitert sowie methodisch und didaktisch verbessert. Mit ihren 100 DIN-A4-Seiten stellt sie ein gleichermaßen umfassendes wie unverzichtbares praxisorientiertes Arbeits- und Nachschlagewerk für Grundlagenermittlung, Planung, Ausführung und Qualitätssicherung von Wärmedämm-Verbundsystemen dar.

 

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