BauSV 3/2025


Tagungsnachlese


»Abdichtungen, Dächer, Beton und mehr«

Nachlese zu den 51. Aachener Bausachverständigentagen 2025


Die 51. Aachener Bausachverständigentage fanden am 07./08. April 2025 statt. Bei bestem Wetter wurden wieder zwei Tage voller spannender Vorträge und Diskussionen im Aachener Eurogress geboten, mit denen sich Sachverständige aller baulichen Fachrichtungen vor Ort sowie online fortbilden konnten. Die Tagung befasste sich mit aktuellen Entwicklungen und neuen Forschungsergebnissen auf den Gebieten Bautechnik und Bauphysik des Hochbaus und behandelte darüber hinaus baupraktisch relevante Fragen der Rechtsprechung.

Im Rahmen der Begrüßung würdigte Prof. Dipl.Ing. Matthias Zöller vom AIBau zunächst das Wirken des am 26. Januar 2025 im Alter von 98 Jahren verstorbenen Dr.Ing. Helmut Künzel, Bauphysiker und ehemaliger Leiter der Fraunhofer IBP Außenstelle Holzkirchen. Im Anschluss an den obligatorischen Tätigkeitsbericht des AIBau ging es dann mit zwei juristischen Fachvorträgen direkt ans Eingemachte.

Die Kommunikation zwischen Gerichten und Sachverständigen ist ein überaus praxisrelevantes Thema. Hierzu referierte unser Beirat Dr. iur. Mark Seibel, Vizepräsident des LG Siegen, und unterbreitete zugleich auch Vorschläge zur Verbesserung. Dabei wurde eingangs nicht mit mahnenden Worten zur Zukunft der Sachverständigen gespart: Die Bestellungskörperschaften sollten dringend etwas dahingehend unternehmen, keine Sachverständigen zu verlieren, z.B. einem fachlich absolut qualifizierten Handwerksmeister den Rundstempel zu versagen, nur weil er »sprachlich« nicht ganz so gewandt sei. Zur Kommunikation gehöre es im Rahmen der Pflichten des Sachverständigen nach §§ 404a, 407, 407a ZPO aber auch, bei Rückfragen Kontakt zum Gericht aufzunehmen. Damit könne zudem der »Bumerang der Befangenheit« vermieden werden. Sachverständige sollten sich um neutrale Kommunikation bemühen und sich z.B. bei Schwierigkeiten bei der Terminfindung für Ortstermine durch das Gericht unterstützen lassen. Möglich sei dies durch drei konkrete Terminvorschläge mit Verhinderungsnachweis der Parteivertreter.

Danach erörterte Jan Spoenle, Richter am OLG Stuttgart, die Digitalisierung der Justiz aus Sicht der Sachverständigen. Den Kern der Betrachtung lieferten Hinweise zum elektronischen RechtsVerkehr (ERV), wobei die Nutzung von »mein Justizpostfach« als kostenloser Browseranwendung mit Verschlüsselungsmöglichkeiten empfohlen wurde. Neben der Videoverhandlung ging es dann um den Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) in der Justiz. Das OLG Stuttgart musste sich im Rahmen der Dieselskandal-Prozesse mit einer sprunghaften Vervielfachung der Prozesszahlen auseinandersetzen: während es früher »nur« 8.000 neue Verfahren pro Jahr gab, waren es plötzlich zehnmal so viele, ohne dass sich die Zahl der Richter entsprechend erhöhte. Auch sei der Einsatz von KI auf Klägerseite spürbar gewesen; so seien – offenbar mit KI-Unterstützung generierte – Schriftsätze von 127 Seiten und mehr keine Seltenheit. Dieser Entwicklung konnte die Justiz durch Entwicklung einer KI-Lösung begegnen, die die Richter bei der Ordnung und Vorbereitung des Prozessstoffs unterstützt. Auch Sachverständige müssten sich daher zwangsläufig mit diesem Thema befassen, wenn sie Gerichtsakten zur Gutachtenerstellung erhalten.

Danach ging es weiter mit einem Überblick über Neuerungen in technischen Regelwerken von Dipl.Ing. Géraldine Liebert, saSV für Schall-/ Wärmeschutz, AIBau gGmbH, Aachen. Danach standen PV-Anlagen auf Flachdächern im Fokus der Betrachtung. Dipl. Phys. Edith Antonatus erörterte die Herausforderungen für den Brandschutz und Dipl.Ing. (FH) Jochen Kirch, ö.b.u.v. SV für Photovoltaik und Ladeinfrastruktur, stellte die Anforderungen an Untergründe, Abstände untereinander, zu Rändern sowie zu Aufbauten dar.

 
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