BauSV 3/2026


Bauschäden

Abb. 1: Mangelhafte Dauertrockenheit war an der Feuchte der Handfläche erkennbar [© Wolfram Steinhäuser]

Wolfram Steinhäuser


Belegreife von mineralischen Estrichen – Fußbodenschäden vermeiden


Wann ist ein mineralischer Estrich belegreif? Das heißt, wann kann man schadenfrei Oberbeläge auf einen mineralischen Estrich verlegen, ohne dass Fußbodenschäden entstehen? Diese beiden Fragen müssen sich Fliesenleger, Beschichter, Parkett- und Bodenleger, aber auch Auftraggeber, Bauleiter, Planer und Architekten stellen. Auch Sachverständige müssen diese beiden Fragen beantworten, wenn sie Fußbodenschäden bewerten.

Wenn die Belegreife des mineralischen Estrichs nicht gewährleistet ist, kommt es in der Regel immer zu Schäden am Oberbelag. Eine der gängigsten Definitionen sagt, dass ein Estrich dann als belegreif gilt, wenn er mindestens seine Nennfestigkeit erreicht hat und auf die Gleichgewichtsfeuchte ausgetrocknet ist. Darunter versteht man den Zustand eines Baustoffs, bei dem sich sein Wassergehalt im Gleichgewicht mit der umgebenden Raumluft befindet.

Im TKB-Bericht 11 Stand 19. Juli 2024 [1] wird Belegreife so definiert: »Die Belegereife ist der Zustand eines Untergrunds, in dem er für die schaden- und mangelfreie, dauerhafte Aufnahme eines Bodenbelags geeignet ist.« Und weiter heißt es: »Dem Auftraggeber obliegt es, dem Auftragnehmer nach Auslegung des § 642 BGB im Beck‘schen Kommentar den Untergrund so zur Verfügung zu stellen, dass der Auftragnehmer seine Werkleistung mangelfrei erbringen kann. Der Untergrund muss daher (im Grundsatz) belegereif sein.«

Ganz allgemein versteht man unter Belegreife den Zustand eines Untergrundes, der für eine dauerhafte, schaden- und mangelfreie Verlegung / Verklebung eines Oberbelags geeignet ist. Die Belegreife beinhaltet die Mangelfreiheit eines Untergrundes im Sinne der Prüf- und Hinweispflichten, denen jeder Verarbeiter nachkommen muss. Im Kommentar zur DIN 18365 Bodenbelagsarbeiten [2] werden die Prüfpflichten relativiert, hier heißt es: »Ggf. sind zusätzlich weitere darüber hinausgehende Prüfungen notwendig, um eine schadensfreie Verarbeitung zu gewährleisten. (z.B. Prüfung der Wände auf Feuchtigkeit zur schadensfreien Befestigung von Sockelleistensystemen).

Zur eigenen Absicherung sollte der Auftragnehmer eine schriftliche Dokumentation der Prüfungen fertigen.« Welche Prüfungen konkret gemeint sind, steht nicht in den Erläuterungen. Es gibt übrigens zu Recht keine verbindlichen Angaben darüber, nach welcher Zeit ein neu eingebauter mineralischer Estrich belegreif ist. Architekten und Bauleiter planen häufig mit den üblichen 28 Tagen und liegen damit in den meisten Fällen daneben.

Der Zeitraum von 28 Tagen ist eine Festlegung über den Zeitpunkt zur Prüfung der Nennfestigkeit des Estrichs. Mit der Belegreife hat diese »Faustformel« nichts zu tun. Das Prüfalter für mineralische Estriche von 28 Tagen wurde unter anderem deshalb festgelegt, weil alle zementgebundenen Estriche in diesem Alter bereits einen hohen Hydratationsgrad und somit eine hohe Nennfestigkeit aufweisen. Der Begriff Hydratation bezeichnet den Prozess der chemischen Reaktion, die unmittelbar beim Vermischen des Zugabewassers mit dem Zement ausgelöst wird.

Zur Belegreife gehören aber auch beispielsweise die folgenden Eigenschaften des zu belegenden Untergrundes, die die Verarbeiter zwar nicht prüfen müssen, die jedoch eine große Rolle besonders bei Reklamationen spielen. Deshalb müssen Bausachverständige diese Eigenschaften bei der Ursachenfindung von Fußbodenschäden kennen und beachten:

  • Dauertrockenheit,
  • Festigkeit/Tragfähigkeit,
  • Schwinden,
  • Saugfähigkeit,
  • Tauwasserniederschlag.

Stellt der Verarbeiter bei diesen Untergrundeigenschaften Mängel oder Schäden fest, hat er eine Hinweispflicht gegenüber dem Auftraggeber. Wenn sich diese Mängel und Schäden am Untergrund negativ auf die Ausführung der Oberbelagsarbeiten auswirken könnten, muss er sofort beim Bauherrn Bedenken anmelden und die Beseitigung dieser Mängel einfordern. Die Bedenkenanmeldung muss gegenüber dem Bauherrn / Auftraggeber schriftlich, unverzüglich sowie substanziiert (konkret ausformuliert und nachvollziehbar ausgedrückt) mit dem Hinweis auf die Schadensfolge erfolgen.


Dauertrockenheit

Die Problematik der Untergrundfeuchte steht bei der Belegreife immer an erster Stelle (Abb. 1). Ein Grund dafür ist die Tatsache, dass über 50% aller Schäden und Mängel am Bau mit Feuchtigkeit zu tun haben. Deshalb einige Vorbemerkungen zur feuchtebezogenen Belegreife. Die CM-Methode ist die bekannteste und etablierteste Messmethode zur Ermittlung des Feuchtegehalts von mineralischen Untergründen.

Im TKB-Merkblatt 16 Stand Dezember 2024 [3] wird die Durchführung der CM-Messung sehr ausführlich beschrieben und ein Protokoll zur Estrichfeuchtemessung nach der CM-Methode vorgeschlagen. In diesem TKB-Merkblatt werden die Feuchtigkeitswerte vorgegeben, die bei der feuchtebezogenen Belegreife erreicht oder besser unterschritten werden müssen.

 
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