
In den Teilen 1 bis 5 dieser Artikelserie wurden die überarbeitete DIN 18531 »Abdichtung von Dächern sowie Balkonen, Loggien und Laubengängen« [2] sowie die neuen DIN 18532 »Abdichtung von befahrbaren Verkehrsflächen aus Beton« [5], DIN 18533 »Abdichtung von erdberührten Bauteilen« [6] und DIN 18534 »Abdichtung von Innenräumen« [7] kommentiert. Der sechste und letzte Teil der Artikelserie widmet sich der neuen DIN 18535 »Abdichtung von Behältern und Becken« [8]. Darüber hinaus ziehen die Autoren ein Gesamtfazit zu den neu erschienenen Abdichtungsnormen.
DIN 18535 legt die Anforderungen an die Planung, Ausführung und Instandhaltung der Abdichtung von Behältern und Becken, im Folgenden entsprechend der Norm einheitlich als Behälter bezeichnet, fest. Darunter fallen zum Beispiel Trinkwasserbehälter, Wasserspeicherbecken, Schwimmbecken (Abbildung 65), Regenrückhaltebecken sowie deren Zulauf- und Ablaufbauwerke. Die Behälter können sich sowohl innerhalb eines Gebäudes als auch im Außenbereich befinden.
DIN 18535 ist mit ihren insgesamt drei Teilen und knapp 60 Seiten vergleichsweise kurz gefasst. Der Normaufbau entspricht zwar der geänderten Struktur (siehe Heft 01/2018), aber im Vergleich zu den meisten anderen Abdichtungsnormen sind die Änderungen vergleichsweise gering. Dieses liegt darin begründet, dass der überwiegende Teil der Regelungen bereits im Teil 7 von DIN 18195 (Abdichtung gegen von innen drückendes Wasser) in der Ausgabe vom Juli 2009 [44] beschrieben war und – anders als beispielsweise bei der Abdichtung von Innenräumen – keine neuen Abdichtungsbauarten und Abdichtungsbauweisen aufgenommen wurden.
Um eine zweckmäßige Abdichtungsbauart festzulegen (siehe hierzu auch Abschnitt 7.6), sind verschiedene Parameter zu beachten. Die Bemessung der Abdichtung von Behältern richtet sich zunächst nach der zu erwartenden Wassereinwirkung. Neu ist – wie in den anderen neuen Abdichtungsnormen auch – eine bislang in [44] nicht existierende Unterteilung der Wassereinwirkung in Klassen (Tabelle 7.1). Das Kürzel »B« steht hierbei für Behälter. Das entscheidende Kriterium für die Zuordnung der Wassereinwirkungsklasse ist die Füllhöhe des Behälters. Des Weiteren sind zum Beispiel die Rissgefährdung des Untergrunds (Tabelle 7.2) und der Standort des Behälters (Tabelle 7.3) zu berücksichtigen. Die vorgenommenen Einteilungen sind aus Sicht der Autoren nachvollziehbar und in sich schlüssig.
Den ganzen Beitrag können Sie in der Februar-Ausgabe von »Der Bausachverständige« lesen.
Informationen zur Einzelheft- und Abo-Bestellung
Diesen Beitrag finden Sie auch zum Download im Heftarchiv.