BauSV 2/2026


Bauschäden

Abb. 1: Heizungsrohre in den eingefrästen Estrich verlegt [© Wolfram Steinhäuser]

Wolfram Steinhäuser


Eingefräste Fußbodenheizungsleitungen in Bestandsestrichen

Sonderkonstruktion mit Risiko


Bei Schäden am Bau haftet der Verursacher, also entweder der Bauunternehmer (für Mängel der Ausführung), der Handwerker (für seine spezifische Leistung) oder der Bauherr selbst (wegen Verletzung seiner Verkehrssicherungspflichten oder Planungsmängel, oft in Zusammenarbeit mit Architekten/Bauleitern).

DIN-Normen sind grundsätzlich freiwillig, werden aber verbindlich, wenn sie vertraglich vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben sind. Bei eingefrästen Fußbodenheizungsleitungen in Bestandsestrichen handelt es sich um eine Sonderkonstruktion bzw. Sonderausführung, abweichend von gültigen Normen und Richtlinien, im Gegensatz zu den klassischen Heizestrichen der Bauweisen A, B und C gemäß DIN 18560-2 [6]. Diese Methode erlaubt im Altbau den nachträglichen Einbau einer Fußbodenheizung ohne zusätzliche Aufbauhöhen.

Diese Sonderkonstruktion wird von zahlreichen namhaften Verlegewerkstoffherstellern empfohlen. Da es zu dieser Vorgehensweise keine Normen gibt, haben diese Verlegewerkstoffhersteller eigene Richtlinien bzw. Empfehlungen veröffentlicht, die von den beteiligten Bauherren, Planern und Handwerkern zu beachten sind bzw. nach denen diese Art der Ausführung vorgenommen werden soll. Die überparteiliche »Schnittstelle Fußboden« hat im Juni 2025 das Merkblatt »Informationen zu eingefrästen Fußbodenheizungsleitungen in Bestandsestrichen« [1] veröffentlicht.


Ausführung/Fußbodenaufbau auf eingefrästen Altestrichen

Um den bestehenden Altestrich zu erhalten, werden von einer Fachfirma Schlitze oberseitig in den Estrich eingefräst. Diese Schlitze sind etwa 16 mm tief und 15 mm breit. Anschließend werden vom Heizungsbauer geeignete Heizungsrohre in diese Schlitze verlegt (Abb. 1 und 2).

Das Verfüllen der Schlitze bzw. das Einspachteln der Heizrohre mit einem geeigneten Material erfolgt in der Regel vom Oberbodenleger. Zum Verfüllen eignen sich vor allem kunststoffvergütete Spachtelmassen bzw. niedrigviskose Fließspachtel. Aber auch Zementschlämpe und Epoxidharzmörtel wurden hier eingesetzt.

Auf den fachgerecht vorbereiteten beheizten Altestrich kann dann nach Angaben der »Schnittstelle Fußboden« [1] grundiert und gespachtelt werden und textile und elastische Bodenbeläge sowie Mehrschichtparkett können mit geeigneten Klebstoffen geklebt werden. Schwimmend zu verlegende Bodenbeläge wie Laminat, mehrschichtige modulare Bodenbeläge oder auch dafür ausgelobte Parkett- und Holzböden können ebenfalls, wo gefordert, unter Verwendung geeigneter Unterlagen gelegt werden. Die Installation einer Dampfbremse muss dabei berücksichtigt werden.

Bei der Verlegung von Massivparkett (kein Holzpflaster) sind entsprechend den Produkteigenschaften geeignete Maßnahmen, wie z.B. eine Entkopplung zum Untergrund, zu ergreifen. Sichtspachtelmassen sind auf solchen Untergründen nicht geeignet, da nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden kann, dass sich Haarrisse bilden. Nahezu alle Verlegewerkstoffhersteller bieten auch Möglichkeiten der Verlegung von keramischen Fliesen an.

Vor dem Einbau der Heizleitungen müssen alle alten Spachtelmassen- und Klebstoffschichten entfernt sein. Wird keine fachgerechte Untergrundvorbereitung durchgeführt, entsteht ein Schaden. Nach dem Verfüllen der Schlitze, in denen die Rohrleitungen arretiert sind, ist mit einer geeigneten Grundierung zu grundieren. Anschließend ist zu spachteln. Gemäß Merkblatt der »Schnittstelle Fußboden« [1] sollte mindestens 5 mm dick gespachtelt werden.


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