
Am 22. und 23. September 2023 fanden wieder die Freiburger Baurechtstage 2023 statt. Im Konzerthaus standen – vor vollem Auditorium − zahlreiche praxisrelevante Themen im Fokus wie das »Kleingedruckte« und »Mängelansprüche aus Bauverträgen«, die »Streitverkündung im Bauprozess«, die »Kündigung des Bestellers aus wichtigem Grund« sowie »öffentlich-rechtliche Vorgaben bei der Sollbeschaffenheit des Bauwerks«.
Am ersten Tag stand vormittags das »Kleingedruckte« auf der Agenda. Nach Begrüßung durch Prof. Dr. Jochen Glöckner und einer Einführung durch RiBGH a.D. Prof. Stefan Leupertz ging es gleich ans Eingemachte: RA Dr. Olrik Vogel beantwortete die Frage »Was geht im Kleingedruckten?« mit seinen Ausführungen zur AGB-Kontrolle bei Verbraucherverträgen, insbesondere bei Bauträgerverträgen. Danach erläuterte RA Prof. Thomas Thierau die nicht erst seit der Corona-Pandemie bedeutsamen Preisgleitklauseln in AGB. Die Bezüge der AGB-Kontrolle zur VOB/B stellte sodann VorsRiOLG Thomas Manteufel dar.
Nach der Mittagspause hieß es: »Was gibt es verschuldensunabhängig?« Hier ging es um Mängelansprüche aus Bauverträgen. Nach einer Einführung durch RAin Prof. Dr. Petra Kirberger erläuterte RAin Dr. Petra Sterner Gegenstand und Reichweite des Anspruchs auf Nacherfüllung. Danach behandelte RA Christian Sienz Kostenerstattung, Kostenvorschuss und Minderung.
Nach dem Ende des wissenschaftlichen Programms des ersten Tages gab es die Gelegenheit, sich abends beim traditionellen legendären Abend im Roten Bären bei gutem Essen und kühlen Getränken informell auszutauschen.
Der zweite Tag der Baurechtstage startete zunächst mit einem Moment der Stille, da die Nachricht eingetroffen war, dass Prof. Dr. Götz von Craushaar, der Gründungsdirektor des Instituts für Baurecht, verstorben ist. Auch gab es nach der Mitgliederversammlung des Vortags einen Generationenwechsel im Vorstand des Instituts für Baurecht Freiburg (IfBF) zu vermelden: Ausgeschieden sind nach 30 Jahren das dienstälteste Vorstandsmitglied, Rechtsanwalt Dr. Ingo Lange, sowie Prof. Dr. Petra Kirberger, die sich über 20 Jahre dort engagierte.
Neu im Vorstand sind Rechtsanwältin Sabine Barth aus Freiburg sowie Rechtsanwältin Prof. Dr. Iris Oberhauser, Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht aus München. Wiedergewählt in den Vorstand wurden der Direktor Prof. Dr. Jochen Glöckner, LL.M. (USA), Konstanz, Geschäftsführer Rechtsanwalt Dr. Nicolas Schill, Staufen, sowie Prof. Stefan Leupertz, Schiedsrichter, Schlichter, Adjudikator, RiBGH a.D., Kleve/Stuttgart.
Alsdann gab der sichtlich bewegte Prof. Dr. Jochen Glöckner die Einführung in das Fachthema: »Götz von Craushaar hätte gewollt, dass wir weitermachen«. Danach erläuterte RinBGH Dagmar Sacher die Möglichkeiten und Grenzen der Streitverkündung im Bauprozess. Das volle Haus an einem Samstagvormittag sprach für sich. Weiter auf dem Programm stand die Kündigung des Bestellers aus wichtigem Grund nach § 648a BGB, dargestellt von RA Prof. Dr. Heiko Fuchs.
Den fulminanten Schlussvortrag hielt RA Michael Halstenberg zu den öffentlich-rechtlichen Vorgaben im Verhältnis zur Sollbeschaffenheit des Bauwerks. Der Vortrag war ebenso fesselnd wie unterhaltsam. Er bot mitunter auch Realsatire im Zusammenhang mit der Erläuterung technischer Baubestimmungen und anerkannter Regeln der Technik. Zur technischen Sicherheit von Energieanlagen führte er aus, dass diese ungefährlich für Menschen und Sachen sein müssen. Die technische Vorgabe, wie viele Steckdosen einzubauen sind, diene letztlich auch der Gefahrminimierung, weil ansonsten mehr Verlängerungskabel verwendet werden müssten, die ein Unfallrisiko mit Stolpergefahr darstellen würden. Das leuchtet unmittelbar ein.
Im kommenden Jahr finden die Freiburger Baurechtstage am 20. und 21. September statt. Auch wir werden wieder mit dabei sein.
Die Redaktion »Der BauSV«
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