BauSV 3/2024


Bautechnik

Rohrbögen bei Heizungs- und Trinkwasserleitungen
Abb. 1 c: Ein eigentlich fachgerecht gedämmter Rohrbogen wurde für eine Überprüfung eingedrückt. Die negativen Auswirkungen sind auf der Thermografieaufnahme zu erkennen. (Bildquelle: TÜV SÜD)

Markus Weißenberger


Heizungs- und Wasserleitungen

Dämmen von Rohrbögen richtig umsetzen und prüfen


Die Rohrbögen von Heizungs- und Trinkwasserleitungen fordern mit der Dämmung beauftragte Handwerker technisch heraus. Die Dämmqualität von Aufputz-Installationen steht deshalb immer wieder in Frage. TÜV SÜD empfiehlt, die gewünschte Ausführung vorab vertraglich zu regeln sowie etwaige Mängel fachkundig mittels Thermografie zu beurteilen und nicht mittels »Eindrückversuch«.


Bei Heizungs- oder Trinkwasserleitungen kommt es immer wieder zu Ausführungsmängeln der Dämmung von Rohren – vor allem der Rohrbögen. Um warmes Wasser ohne große Verluste zu transportieren, ist eine qualitätsgesicherte Ausführung unverzichtbar. Grundsätzlich sind alle warmgehenden Leitungen mit einer Dämmstärke zu versehen, die mindestens dem Durchmesser des Rohrs entspricht (~100-Prozent-Dämmung). Ausnahmen gelten beispielsweise in Teilbereichen in Technikzentralen (~50-Prozent-Dämmung) oder im Außenbereich (~200-Prozent-Dämmung). Neben der Dämmstärke ist auch die Qualität des Dämmstoffs geregelt.


Dämmqualität und Wärmeleitfähigkeit

In Deutschland fordert das Gebäudeenergiegesetz (GEG) bzw. die Energieeinsparverordnung (EnEV) bei Rohrleitungen eine Wärmeleitfähigkeit (l) von 0,035 W/(m·K) bzw. die Wärmeleitfähigkeitsgruppe (WLG) 035. Die Wärmeleitfähigkeit (l) gibt an, wie gut ein Material Wärme leitet. Ein niedriger l-Wert bedeutet eine geringere Wärmeleitfähigkeit und damit eine bessere Dämmleistung und umgekehrt.
Werden andere Dämmstoffe mit abweichender Wärmeleitfähigkeit eingesetzt, sind die Dämmstärken entsprechend anzupassen.

Zum Beispiel hat ein Edelstahlrohr mit 22 mm Durchmesser und 20 mm Dämmstärke der WLG 035 einen Gesamtdurchmesser von 62 mm. Bei Verwendung der WLG 040 hat es einen Gesamtdurchmesser von 74 mm – für die gleiche Dämmeigenschaft muss die Dämmstärke hier deutlich erhöht werden. Würde stattdessen die Dämmstärke nicht erhöht, würde durch die Verschlechterung der Wärmeleitfähigkeit von 0,035 W/(m K) auf 0,040 W/(m·K) der Wärmeverlust um rund 10 Prozent steigen.


Mit Dämmmaterial gefüllte Dämmschalen

Die Anforderungen an die Dämmung von Heizungs- und Trinkwasserleitungen – und besonders von Rohrbögen – sollten zwischen den Vertragsparteien (meist Bauherr und Handwerksunternehmen) ausreichend vertraglich geregelt sein. Ein Trinkwasser- bzw. Heizungsnetz besteht aus Rohrleitungen, Formstücken wie z.B. T-Stücken und Rohrbögen sowie Armaturen. Für Rohrleitungen und Armaturen gibt es vom Hersteller vorgefertigte Dämmschalen. Auch für viele Rohrbögen existieren herstellerseitige Dämmschalen, die auf die jeweilige Form angepasst sind, aber selten genutzt werden.

Die Dämmung mit vorgefertigten Dämmschalen ist oft ohne besonderes handwerkliches Können möglich. Mehr Handfertigkeit ist beim Dämmen von Bögen mittels Ausstopfen nötig, wenn diese nicht genau passen oder wenn es sich um einen hohlen PVC-Mantel handelt, der dann mit Dämmmaterial gefüllt wird. Dies ist laut DIN 4140 zulässig. Das Problem: Dämmungen mit PVC-Mantel sind nicht mehr vollständig einsehbar. Mit einer Sichtprüfung lässt sich daher nicht beurteilen, ob ausreichend Dämmstoff eingebracht wurde.


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