Bereits die Musterbauordnung in der Fassung von November 2002 [1] besagt unter § 13 »Schutz gegen schädliche Einflüsse«, dass bauliche Anlagen so angeordnet, beschaffen und gebrauchstauglich sein müssen, »dass durch Wasser, Feuchtigkeit, pflanzliche und tierische Schädlinge sowie andere chemische, physikalische oder biologische Einflüsse Gefahren oder unzumutbare Belästigungen nicht entstehen«.
Innenraumabdichtungen in gewerblichen Einrichtungen wie z.B. Großküchen, Fleischereien, Duschanlagen in Sportstätten, Wäschereien oder Brauereien erfordern zur Vermeidung von Feuchteschäden hohe Anforderungen an Planung und Ausführung. Es handelt sich um stark beanspruchte Nassbereiche, in denen Wasser, Reinigungschemikalien und mechanische Belastungen täglich auf die Konstruktionen einwirken.
Schäden aufgrund nicht vorhandener oder nicht fachgerecht ausgeführter Innenraumabdichtungen führen hier nicht nur zu erheblichen Instandsetzungskosten, sondern auch zu hygienischen Problemen bis hin zur Betriebsstilllegung. Trotzdem zeigt die Begutachtungspraxis, dass selbst grundlegende Anforderungen nicht eingehalten werden.
Dabei sind technische Regeln für die Planung und Ausführung von Innenraumabdichtungen seit Langem vorhanden. Mit der Merkblattreihe »Verbundabdichtungen – Hinweise für die Ausführung von flüssig zu verarbeitenden Verbundabdichtungen mit Bekleidungen und Belägen aus Fliesen und Platten für den Innen- und Außenbereich« des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB) lag bereits seit über zwei Jahrzehnten ein stets überarbeitetes, praxisnahes Regelwerk vor.
Der Leitfaden des ZDB »Hinweise für die Planung und Ausführung von Abläufen und Rinnen in Verbindung mit Abdichtungen im Verbund (AIV)« [3] steht ebenfalls seit August 2012 zur Verfügung. Spätestens mit Veröffentlichung der DIN 18534 »Abdichtung von Innenräumen« im Juli 2017 liegt mit den Teilen 1 bis 6 [4 – 9] ein strukturiertes und umfassendes Regelwerk zur Planung und Ausführung von Innenraumabdichtungen vor.
Die im Jahr 2017 aufgenommenen Fotos (Abb. 1 und 2) zeigen zwei Zwischenwände in Trockenbauweise mit Gipskartonbeplankung und Fliesen-Plattenbelag einer Großküche, die im Jahr 2015 kernsaniert wurde. Die etwa zwei Jahre zuvor errichteten Trockenbauwände sind im unteren Sockelbereich aufgrund von Feuchteeinwirkung vollständig zerstört.
Die Fliesen- und Plattenbeläge sind abgefallen, die Gipskartonplatten aufgeweicht und entsprechend brüchig, während die dahinter liegende Mineralwolledämmung durchnässt ist. Zudem ist ein massiver Schimmelpilzbefall erkennbar. Mittels weiterer Bauteilöffnungen wurden auch die Metallständerkonstruktionen freigelegt, die – wie zu erwarten – stark korrodiert waren. In Summe waren die vorhandenen Schäden so umfangreich, dass ein Totalschaden in der Großküche vorlag.
Zum Zeitpunkt der Kernsanierung im Jahre 2015 hätte das vom ZDB im August 2012 veröffentliche Merkblatt »Verbundabdichtungen – Hinweise für die Ausführung von flüssig zu verarbeitenden Verbundabdichtungen mit Bekleidungen und Belägen aus Fliesen und Platten für den Innen- und Außenbereich« [2] ausreichende Informationen geliefert.
Tabelle 1 in [2] hätte entnommen werden können, dass sich Großküchen im bauaufsichtlich geregelten Anwendungsbereich befinden und entsprechend der damaligen Bezeichnung zur Beanspruchungsklasse C – hohe Beanspruchung durch nicht drückendes Wasser mit zusätzlichen chemischen Einwirkungen im Innenbereich – zuzuordnen sind.
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