Stellungnahme des DIN-Ausschusses NA 005-09-75 AA »Estriche im Bauwesen« zur Bestätigungsprüfung nach DIN 18560-2 Estriche im Bauwesen – Teil 2: Estriche und Heizestriche auf Dämmschichten (schwimmende Estriche)
Die Estrichnorm DIN 18560 wurde im Jahr 1981 das erste Mal veröffentlicht. Das anerkannte Regelwerk hat sich seitdem unter Beteiligung von Fachleuten aus Prüfinstituten, Sachverständigen- und Planungsbüros, Handwerk, Industrie und dem DIN weiterentwickelt und den neuen Entwicklungen, Bedürfnissen, Gesetzesänderungen und Erkenntnissen angepasst.
Da in letzter Zeit wiederholt Kritik gegenüber der Bestätigungsprüfung nach DIN 18560-2 Estriche auf Dämmschicht öffentlich gemacht wurde, will der zuständige Arbeitsausschuss im DIN (NA-005-09-75 AA) hier die Bedeutung und Funktion dieser Norm und der dort festgelegten Bestätigungsprüfung erklären und bestätigen.
Estrichnorm als Empfehlung
Die Norm gibt Empfehlungen, wie Estrichkonstruktionen aufgebaut und Estriche fachgerecht ausgeführt werden können. So sagt DIN 18560-2 z.B. aus, dass bei Einhaltung der Angaben von Estrichdicke, Biegezugfestigkeit und Art der Dämmschicht ein Estrich eine ausreichende Tragfähigkeit für die angegebene Nutzlast besitzt. Die Angaben basieren auf Erfahrungen aus Untersuchungen von Prüfinstituten, Universitäten und Industrie sowie auf Berechnungen.
Dabei sind gewisse Sicherheiten einkalkuliert, da es bei der Ausführung der Estricharbeiten zwangsläufig zu gewissen Schwankungen kommt, z.B. Schwankungen der Estrichdicke oder Verdichtung des Estrichs. Auch können die angegebenen Lasten durch den Nutzer in Einzelfällen geringfügig überschritten werden, ohne dass ein Schaden auftritt. Mit Einhaltung der normativen Angaben kann der Auftraggeber sicher sein, dass das Bauteil Estrich seine gewünschte Leistung auch erbringt.
Estrichnorm als Vertragsbestandteil
Die Estrichnorm kann nicht jede erdenkbare Estrichvariante behandeln und beschränkt sich deshalb auf Standardkonstruktionen. Aufgrund der allgemeinen Bedeutung dieser anerkannten Norm wird sie in der Regel auch als Vertragsgrundlage für Estricharbeiten genutzt und gewinnt dadurch rechtliche Bedeutung.
Insbesondere bei öffentlichen Ausschreibungen, die mithilfe der Texte aus STLB-Bau (Standardleistungsbereich-Bau im DIN) erstellt werden, gehen die Aussagen aus der Norm ein. Sobald die Estrichnorm vereinbart ist, müssen sich Auftraggeber und Auftragnehmer daran halten, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Dies schließt auch die mögliche Durchführung einer Bestätigungsprüfung nach dieser Norm im Streitfall ein.
Mit DIN 18560 als Vertragsbestandteil muss der Estrichleger z.B. die geforderte Estrichdicke und die vereinbarte Festigkeitsklasse des Estrichmörtels innerhalb der vorgegebenen Toleranzen einhalten. Die Bestätigungsprüfung gibt den Vertragsparteien die Möglichkeit, dies nachzuweisen.
Den ganzen Beitrag können Sie in der Juni-Ausgabe von »Bausachverständige« lesen.
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