
Die Autoren haben sich in dieser Zeitschrift schon früher mit zwei Artikeln den Themen »Luftdichtheit – Luftdurchlässigkeit – Ein Rundumschlag« [1] und »Luftleckagen und wie man damit umgehen kann« [2] gewidmet. Nun sind wieder ein paar Jahre vergangen, in denen im beruflichen Umfeld der Autoren weiterführende Diskussionen zum Thema Luftleckagen stattgefunden haben. Von diesen Diskussionen angetrieben, werden einige Überlegungen und die entsprechenden Schlussfolgerungen vorgestellt und damit die vorgenannten Artikel »vorläufig trialogisch« abgerundet.
Im Fokus stehen zwei Fragestellungen als Beiträge zu transparent nachvollziehbaren, allgemein akzeptablen und handhabbaren einfachen Kriterien für den täglichen baupraktischen Umgang mit Luftleckagen und der Ausführung der Luftdichtheitsschicht:
1. Wann ist eine Leckage als vermeidbar zu bewerten?
2. Sind »gebrauchstaugliche Leckagen« für den juristischen Gebrauch tauglich?
Ungeachtet der von Leckagen ausgehenden Wirkungsweisen, die über die energetische und feuchtetechnische Betrachtung hinausreichen können, kann sich an einem konkreten Objekt auch die Frage stellen, ob es hinsichtlich der Luftdichtheit der Gebäudehülle nicht noch etwas »besser« gegangen wäre. Mit einer solchen Fragestellung gerät man in den Grenzbereich zwischen Technik und Recht.
Köpcke [3] stellt in seinem juristischen Beitrag zur Beurteilung von Luftleckagen den von ihm entworfenen »Hohwachter Leckagepegel« vor. Es handelt sich dabei um eine Orientierungshilfe, mit der konkrete Leckagen daraufhin untersucht werden, ob sie in rechtlicher Sicht »mit erheblicher Wahrscheinlichkeit als Mangel der Bauleistung« eingestuft würden. Hierfür werden unterschiedliche Kriterien betrachtet, wozu auch die Vermeidbarkeit (einschließlich der Bedenkenanmeldung) zählt.
Vogel [4] zieht Textpassagen aus DIN 4108-7 [5] und exemplarisch ausgewählte Herstellerangaben zu Luftdichtheitsprodukten heran, um aus technischer Sicht eine Antwort auf die Frage der Vermeidbarkeit zu finden. Ferner geht er auf Ergebnisse einer Umfrage zur Vermeidbarkeit von zehn speziell ausgewählten primären Leckagen ein.
Die derzeit in Überarbeitung befindliche DIN 4108-7 [5] »detailliert die allgemeine Anforderung an die Luftdichtheit der Gebäudehülle« wie sie in anderen Teilen der Normenreihe 4108 zu finden sind. Unter Punkt 1 von DIN 4108-7 wird deren Anwendungsbereich wie folgt beschrieben:
»Diese Norm legt Anforderungen an die Einhaltung der Luftdichtheit fest. Sie gibt Planungs- und Ausführungsempfehlungen und zeigt Ausführungsbeispiele, einschließlich geeigneter Bauprodukte, die die Umsetzung einer dauerhaften Luftdichtheit von beheizten oder klimatisierten Gebäuden und Gebäudeteilen ermöglichen.« Die Norm enthält zahlreiche wertvolle Hinweise. Einige Hinweise werden nachfolgend aufgeführt, da sie gut den »Geist« der DIN 4108-7 im Hinblick auf ein technisches Anforderungsniveau beschreiben:
Diese Auswahl an Hinweisen macht deutlich, dass normativ ein hohes technisches Anforderungsniveau bezüglich der Luftdichtheit bzw. der Leckagen beschrieben wird.
Wie bereits ausgeführt, wird in DIN 4108-7 [5] mehrfach auf Herstellerangaben verwiesen. Es ist somit naheliegend, auch dort den »Geist« im Hinblick auf ein technisches Anforderungsniveau zu erspüren. Dazu werden von drei anonymisierten Herstellern für drei Produkte ausgewählte Hinweise aus deren Datenblättern genannt:
Diese Auswahl an Hinweisen macht deutlich, dass auch herstellerseits ein hohes technisches Anforderungsniveau an die Luftdichtheit bzw. die Leckagen beschrieben wird.
Den ganzen Beitrag können Sie in der August-Ausgabe von »Der Bausachverständige« lesen.
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