Die sachverständige Bewertung des Gleit- und Rutschwiderstands von Industrieböden stellt den Sachverständigen aus unterschiedlichsten Gründen vor Probleme. So handelt es sich bei dem Referenzverfahren (Nachweis mittels der »schiefen Ebene«) um ein zerstörendes Verfahren, bei dem Prüfkörper mit den Abmessungen von mindestens 1,0 m × 0,4 m aus dem Industrieboden entnommen werden müssen.
Das bedeutet, dass massive Zerstörungen am Boden auftreten sowie erhebliche Kosten verursacht werden. Des Weiteren liegt keine sachgerechte Korrelation zwischen dem Referenzverfahren (der »schiefen Ebene«) und den anderen Verfahren zum Nachweis des Rutschwiderstands vor. Nachfolgend sind einige der üblicherweise zur Anwendung kommenden Verfahren zum Nachweis des Gleit- und Rutschwiderstands dargestellt:
Aufgrund der enormen Größe der für die Bestimmung der »schiefen Ebene« erforderlichen Prüfkörper (Mindestmaße von 100 cm × 40 cm) gab es im DBV-Merkblatt »Industrieböden aus Beton für Frei- und Hallenflächen« bereits in der Vergangenheit eine Zuordnung der Rutschhemmungsklassen zu den üblichen Oberflächenbearbeitungsverfahren von Industrieböden.
Das Ziel eines aktuell vom ADIV (Allgemeiner Deutscher Industriebodenverein e.V.) zum Thema »Gleit- und Rutschwiderstand von Industrieböden« durchgeführten Forschungsvorhabens bestand darin, die Ergebnisse von Gleitreibungsmessungen mit dem GMG 200 an Bestandsflächen im Sinne der DGUV Information 208-041 mit den Laborergebnissen der Bestimmung des Rutschwiderstands mit der »Schiefen Ebene« zu korrelieren (siehe auch [2] und [3]).
Im Ergebnis sollte auf Basis dieses Forschungsvorhabens eine Möglichkeit geschaffen werden, den Rutschwiderstand von Industrieböden durch den Einsatz des GMG 200 zu bestimmen und zu bewerten. Die Vorteile dieses Verfahrens liegen darin, dass es eine zerstörungsfreie, flächig anzuwendende und wiederholbare Bestimmung des Gleitreibungskoeffizienten von Industrieböden ermöglicht.
Im Rahmen dieses Forschungsvorhabens wurden zwei Musterflächen mit einer Größe jeweils von ca. 4,60 × 4,60 m angelegt, die zur Durchführung der Untersuchungen (Messung mit dem GMG 200 und der schiefen Ebene) herangezogen wurden. Zur Herstellung dieser Flächen wurden die nachfolgenden Betone verwendet:
Um die unterschiedlichen Arten der Industrieböden zu berücksichtigen, wurden beide Musterflächen so eingeteilt, dass die nachfolgend genannten Herstellungsverfahren zur Anwendung kamen:
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