Der Begriff »Industrieboden« stellt einen Sammelbegriff für i.d.R. befahrene Betonplatten dar, der unterschiedliche Arten von Fußböden umfasst. Die Eigenschaften dieser Industrieböden sollten speziell auf die Anforderungen der jeweiligen Industriezweige abgestimmt sein.
So müssen Industrieböden neben den Grundanforderungen, wie z.B. der Druckfestigkeit des Betons, in Abhängigkeit von der konkreten Beanspruchung unterschiedliche Eigenschaften aufweisen. Einige Industrieböden müssen hohe mechanische Beanspruchungen schadenfrei aufnehmen können (z.B. durch Einwirkung von Lasten) und einen ausreichenden Verschleißwiderstand aufweisen, während andere Industrieböden widerstandsfähig gegenüber chemischen Beanspruchungen sein müssen. Bei wieder anderen Böden muss die Staubentwicklung im Rahmen der Nutzung soweit wie möglich verhindert werden.
Aufgrund der unterschiedlichen Anforderungen an Industrieböden besteht eine der wesentlichen Aufgaben des Planers darin, die erforderlichen Eigenschaften des Industriebodens im jeweiligen Objekt in Absprache mit dem Bauherrn zu ergründen / herauszuarbeiten (Vorgaben und Wünsche des Bauherrn z.B. hinsichtlich der optischen Eigenschaften des Bodens). Darauf basierend muss der Planer entsprechende Anforderungen an die Eigenschaften des einzusetzenden Betons und die Ausführung festlegen, wobei im Normalfall mindestens die nachfolgenden Punkte zu berücksichtigen sind:
Darüber hinaus sollte er prüfen, ob auch die nachfolgenden Punkte beachtet werden müssen:
Dabei muss er dem Bauherrn darlegen, dass die hier genannten erhöhten Anforderungen zum Teil erhebliche Auswirkungen auf die Baukosten haben. An dieser Stelle sei nur exemplarisch auf die Kostensteigerung einer Baumaßnahme durch eine stärkere Rissbreitenbeschränkung oder die Verwendung von Splittbetonen zur Vermeidung von Holzeinschlüssen verwiesen.
Hinsichtlich der Vorgaben an den Beton sei an dieser Stelle auf den ADIV-Leitfaden 3.1 »Beton« [10] verwiesen. Auch müssen Planer von Industrieböden in Abhängigkeit von der geplanten Nutzung des Industriebodens im Bedarfsfall sowohl Sollwerte für die Oberflächenzugfestigkeit des Betons als auch für dessen Verschleißwiderstand festlegen, die im Rahmen der Ausführung erreicht werden müssen.
So wird allein durch die Bestellung eines »zur Herstellung von Industrieböden geeigneten Betons« noch keine konkrete Vorgabe an die zu erreichende Oberflächenzugfestigkeit des Industriebodens oder dessen Verschleißwiderstand gestellt. Betone für Industrieböden werden üblicherweise nach DIN 1045-2/DIN EN 206-1 anhand ihrer Leistungsmerkmale wie z.B. der Druckfestigkeit (Druckfestigkeitsklasse), der Dauerhaftigkeit (Expositionsklassen) und der Verarbeitbarkeit (Konsistenzklasse) beschrieben und definiert.
Zu diesen »deklarierten« Eigenschaften gehören die zu erreichenden Oberflächenzugfestigkeiten oder Verschleißwiderstände aber gerade nicht, weshalb im Bedarfsfall dringend zu empfehlen ist, entsprechende Planungsvorgaben vorzunehmen. Werden diesbezüglich keine gesonderten Anforderungen gestellt, so liegt bezüglich dieser Eigenschaften kein belastbares Bausoll vor.
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