Unterschiedliche Prüfverfahren zur Rutschhemmung von Bodenbelägen können zu abweichenden Beurteilungen ihrer Verkehrssicherheit führen. TÜV SÜD stellt eine Bewertungsmethode vor, die Rutschhemmungswerte (R-Wert) mit Reibungskoeffizienten (μ-Wert) über die zu erreichende Sicherheit vor Rutschunfällen verknüpft und praxisnahe Beurteilungen ermöglicht.
Rund 25% aller Arbeitsunfälle sind Umknick-, Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle, wovon etwa ein Drittel Rutschunfälle sind. Das belegen Statistiken von Versicherungen. In öffentlichen und privaten Gebäuden kommt es immer wieder zu gesundheitlichen Schäden. Gleichzeitig entstehen Kosten für Betreiber und Eigentümer sowie für die Versicherungswirtschaft.
Ursachen für Rutschunfälle sind mitunter Abnutzung, nicht ausreichende oder ungeeignete Reinigung, unsachgemäße Erneuerungen, aber auch fehlerhafte Planung und handwerkliche Ausführungsmängel. Die Beurteilung von Bodenbelägen ist zugleich eine Frage der Sicherheit, der Übereinstimmung mit bestehenden Vorschriften sowie der Praxis eines bedarfsgerechten Gebäudebetriebs.
Die Beurteilung der Rutschhemmung von Bodenbelägen stellt Sachverständige vor erhebliche Herausforderungen (siehe Tab. 3). Obwohl normierte Verfahren, wie die R-Wert-Bestimmung im Labor und die μ-Wert-Messung vor Ort, etabliert sind, können sie zu unterschiedlichen Ergebnissen bei der Bewertung derselben Oberfläche führen. Diese Diskrepanz schafft Rechtsunsicherheit für alle Beteiligten (vom Planer bis zum Nutzer) und erschwert eine eindeutige Gefährdungsbeurteilung.
Die rechtlichen Anforderungen an rutschhemmende Bodenbeläge sind in Deutschland geregelt. Gemäß den Bauordnungen der Länder müssen Anlagen so errichtet werden, dass »die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben und Gesundheit, und die natürlichen Lebensgrundlagen nicht gefährdet werden«.
Diese übergeordnete Anforderung wird durch spezifische Regelwerke konkretisiert (siehe Infobox). Jede der folgenden Messmethoden hat spezifische Vor- und Nachteile, die zu unterschiedlichen Beurteilungen führen können.
Die R-Wert-Bestimmung erfolgt gemäß DIN EN 16165 auf einer schiefen Ebene im Labor. Dabei wird der Neigungswinkel ermittelt, bei dem eine Testperson beginnt, mit standardisiertem Schuh und definiertem Gleitmittel (Motoröl) auszurutschen (Abb. 1). Die Ergebnisse werden in R-Gruppen eingeteilt, die von R9 bis R13 reichen (Tab. 2).
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