
Die Eigentümer eines historischen Fachwerkhauses vermuteten, die Erschütterungen bei Grabenbauarbeiten vor ihrem Haus seien ursächlich für heruntergefallenen Deckenputz sowie für Risse in Fensterlaibungen und der Fassade. Durch rechnerische Abschätzung der Erschütterungen und grundsätzliche Überlegungen zur Schadensentstehung konnte dies aber ausgeschlossen werden.
Im Zuge des Glasfaserausbaus wurden unmittelbar an der Grundstücksgrenze eines im historischen Ortskern gelegenen Fachwerkhauses Grabenbauarbeiten ausgeführt. Nach Abschluss der Arbeiten beklagten die Eigentümer, dass
Bei dem zu begutachtenden Objekt handelt es sich um ein zweigeschossiges Fachwerkhaus mit Satteldach und rückwärtig angrenzender Scheune. Das natürliche Gelände fällt zur Straße hin leicht ab, die Giebelseite des Wohnhauses ist ca. 2 m von der Straße entfernt. Das Gelände am Wohnhaus wurde augenscheinlich angeschüttet und wird von einer Mauer abgestützt, die auf der Grundstückgrenze verläuft. Der Leitungsgraben, bei dessen Herstellung/Verfüllung die Schäden entstanden sein sollen, verläuft unmittelbar vor dieser Stützmauer und ist weniger als 1 m breit.
Decke der Küche im EG
In der Küche im EG sind in vier Teilbereichen Schadstellen im Lehm-Deckenputz vorhanden. Laut Auskunft der Antragsteller bezieht sich die Behauptung zum Schadenshergang nur auf die Stellen neben den Deckenbalken. Im Bereich der Deckenbalken sei der Putz bereits zuvor von den Eigentümern selbst entfernt worden. Im zeitlichen Zusammenhang mit den Arbeiten am Leitungsgraben hätte sich dann spontan in den bemängelten Teilbereichen der Deckenputz gelöst und sei zu Boden gefallen.
Die zusätzlich angezeigten Schadenstellen finden sich alle im Bereich der giebelseitigen Kelleraußenwand und werden daher zusammenfassend beantwortet. Nachdem sich in der Küche der Deckenputz gelöst hatte, hätten die Antragsteller bei einem darauffolgenden Aufenthalt in der (unterhalb der Küche) gelegenen Waschküche Risse in der Fensterlaibung festgestellt. Die Risse verlaufen etwa in der Mitte der Wandachse auf allen vier Laibungsflächen und haben an der Rissoberseite eine Rissbreite von bis zu 1,5 cm.
Weiterhin seien Abplatzungen am Sockelputz, insbesondere an der südwestlichen Gebäudeecke festgestellt worden. Beim partiellen Entfernen von bereits losen Sockelputzteilen wurden in Teilbereichen unter dem Putz liegende Holzschwellen gefunden. Die Holzschwellen waren bereits deutlich geschädigt (Würfelbruch).
Die auf der Grenze zur Straße vorhandene Stützmauer hat sich deutlich zur Talseite geneigt. Der auf der Mauer montierte Holzzaun war aber nahezu lotrecht montiert. Im Bereich der Eingangstreppe waren Risse zwischen den Blockstufen aus Sandstein und den KG-Außenwänden vorhanden.
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