Eine 20-A-Sicherung am Herd, zwei Elektroverteiler bei mehrgeschossigen Wohnungen: Die DIN 18015-1 verlangt im Wohnungsbau teils Lösungen, die in Deutschland kaum jemand umsetzt. Für Planer sowie Ausführende und Bausachverständige stellt sich damit die Frage, wann eine Abweichung von der Norm einen Mangel begründet und wann diese gängige Baupraxis ist. TÜV SÜD hat dazu eigene Daten ausgewertet.
Wer die Elektroinstallation in einer Wohnung plant, ausführt oder gutachterlich beurteilt, orientiert sich an der DIN 18015. Sie ist im Bereich der Wohngebäudeinstallation die zentrale Bezugsgröße. 2020 wurde der erste Teil der Norm grundlegend überarbeitet, vor allem drei Bereiche sind seither präziser: der Überspannungsschutz, die saubere Trennung von Stark- und Schwachstromleitungen (keine gemeinsamen Leerrohre mehr) sowie der Schutz von Leitungen, die auf Rohdecken verlegt werden.
Die meisten dieser Neuerungen sind im Markt angekommen und prägen heute die Ausführungspraxis. Manche bleiben aber auf den Baustellen weitgehend unberücksichtigt, auch sechs Jahre nach Inkrafttreten. Aus Sicht erfahrener Sachverständiger gelten diese Vorgaben daher kaum als anerkannte Regeln der Technik (a.R.d.T.).
Das kann Mangelbewertungen erschweren und Leistungsverzeichnisse und Baubeschreibungen angreifbar machen – damit werden auch Streitfälle vor Gericht wahrscheinlicher. Zwei Normänderungen im Besonderen konnten sich nicht durchsetzen:
Die DIN 18015-1 sieht eine Absicherung mit 20 Ampere für Herde und Kochfelder vor. Tatsächlich werden Herdstromkreise in deutschen Wohnungen aber fast ausnahmslos mit 16 A abgesichert. Sicherheitsrelevante Probleme sind dabei nicht dokumentiert. Dass die 20-A-Absicherung ein theoretischer Anspruch bleibt, hat drei wesentliche Gründe:
Erstens könnten die im Handel üblichen Splitter-Boxen, mit denen sich Einzelgeräte effizient an einem Stromkreis betreiben lassen, bei der höheren Absicherung weitgehend nicht verwendet werden. Zweitens dürfen Küchenmonteure mit branchenüblicher Qualifikation – etwa als EFKffT (Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten) – gewöhnlich nur Stromkreise bis 16 A anschließen. Und drittens gibt es keinen belastbaren Hinweis darauf, dass eine höhere Absicherung im Wohnumfeld einen sicherheitstechnischen Mehrwert bringt. Dementsprechend hat sich die 20-A-Absicherung nicht als a.R.d.T. etabliert.
Anzumerken ist, dass bei einer Sondersituation (z.B. Großfamilienküchen, Show-Kochinseln, Gemeinschaftsküchen) mitunter 20-A-Sicherungen notwendig sein können. Dies kann jedoch nicht stillschweigend vorausgesetzt werden.
Ähnlich liegt der Fall bei der zweiten Normänderung: Für Einfamilienhäuser und mehrgeschossige Wohnungen verlangt die DIN 18015-1:2020-05 mindestens zwei Wohnungsverteiler. Eine bundesweite Datenauswertung von TÜV SÜD aus dem Jahr 2025 (pro Jahr führt die Prüforganisation an über 1.000 deutschen Bauobjekten baubegleitende Qualitätsbegehungen und Abnahmen durch) zeigt jedoch: Nur etwa zwei Prozent der untersuchten Objekte setzten diese Vorgaben um. Der weit überwiegende Teil der untersuchten deutschen Gebäude bzw. Wohnungen setzt einen einzigen Verteiler ein.
Den ganzen Beitrag können Sie in der Oktober-Ausgabe von »Bausachverständige« lesen.
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