Während sich Bausachverständige noch mit Fragen zur Anwendung des GEG 2024 befassen, wird die Novelle samt zahlreichen Änderungen angekündigt. Allerdings überrascht die ostentative, einschränkende Änderung der Gesetzesbezeichnung. Das zu novellierende GEG betrifft durchaus auch Neubauten, nicht nur Modernisierungen im Baubestand.
Seit den ersten energiesparrechtlichen Vorschriften, beginnend mit dem Energieeinsparungsgesetz (EnEG 1976) oder danach mit der Wärmeschutzverordnung (WSchVO 1977), sind Bausachverständige darauf eingestellt, dass diese Regelungen von der jeweiligen Bundesregierung fortgeschrieben werden. So auch die Europäischen Richtlinien von den EU-Gremien sowie die baulichen Normen und technischen Bestimmungen von den entsprechenden Organisationen in Deutschland.
Im Wettlauf mit der Forschung und Praxis versuchen sie Schritt zu halten mit den neueren Erkenntnissen und Erfahrungen. Bei der Energieeinsparverordnung (EnEV) und nun beim Gebäudeenergiegesetz (GEG) haben wir dies erlebt. So auch aktuell bei der GEG-Novelle, wobei die Politik diesmal eine besondere Rolle spielt. Die Vorschriften der EU-Gebäuderichtlinie 2024 (bekannt unter dem englischen Kürzel »EPBD« – übersetzt: Energy Efficiency Building Directive) gilt es in Deutschland umzusetzen und deren zeitliche Fristen einzuhalten.
Die fachlichen Zuständigkeiten auf Ebene der Bundesministerien haben sich in den letzten Jahren je nach politischen Prioritäten gewandelt. Im Grunde genommen betrifft das Gebäudeenergiegesetz (GEG) das Planen und Bauen von Gebäuden, deren energetische Aspekte und Anlagentechnik sowie die sich ergebende Umweltbelastung. Doch diesmal begann die Fortschreibung des Gesetzes nicht durch einen Referentenentwurf der fachlich zuständigen Bundesministerien, sondern mit einem Kabinettbeschluss der Bundesregierung.
Die »Abschaffung des Heizungsgesetzes« spielte nämlich in der letzten Bundestagswahl als »stimmenbringender Joker« eine wichtige Rolle. Dass es sich dabei um die verschärften Anforderungen an Heizungsanlagen – gemäß der Version 2024 des GEG – handelt, wissen alle Fachleute. Es gab und gibt kein »Heizungsgesetz«! Das politische Versprechen – dieses abzuschaffen – nahm die Bundesregierung in ihre Koalitionsvereinbarung mit auf. Seither wartete die gesamte Fachwelt mit Spannung, wie die Umsetzung in die Praxis vonstattengehen wird.
Es begann mit der Vorstellung von Bundeskanzler Friedrich Merz am 10. Dezember 2025 im Rahmen einer Pressekonferenz. Der Kabinettbeschlusses stellte in Aussicht, die Eckpunkte des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG) Ende Januar 2026 vorzustellen. Am 24. Februar 2026 war es dann so weit. Die Fraktionsvorsitzenden der regierenden Parteien (CDU/CSU und SPD) stellten die Eckpunkte des GMG, als Fortschreibung des GEG, vor.
Den ganzen Beitrag können Sie in der April-Ausgabe von »Bausachverständige« lesen.
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